Lenielisa
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bei meinem Arbeitgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes 14 Euro Stundenlohn brutto bekommen ( bei 100 Stunden im Monat) Jetzt möchte ich ca. 20 Stunden im MONAT auf Minijobbasis beim selben Arbeitgeber arbeiten. Im Vertrag stehen jetzt aber nur 12 Euro Stundenlohn. Ist das rechtens? Und der Vertrag innerhalb der Elternzeit muss doch auch bis zum Ende der Elternzeit begrenzt werden, da der alte Vertrag sonst nicht mehr zählt. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Mühe, Mit freundlichen Grüßen Leni
Hallo, Sie dürfen in der Teilzeittätigkeit finanziell nicht schlechter gestellt werden als vorher in der Vollzeittätigkeit. Wenn es aber ein echter Mini Job ist, also bis 450 € monatlich, bekommen Sie das Geld ja brutto für netto. Sie müssten also den monatlichen Nettolohn ausrechnen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du musst bedenken, dass es vorher ein Bruttostundenlohn war - also mit jeder Menge Abzügen. Jetzt bekommst du Brutto=Netto. Das machen viele Arbeitgeber, dass sie den Stundenlohn dann eher am vorherigen Netto, als am Brutto anlehnen. Vertragsdauer ist richtig: muss bis zum Ende EZ begrenzt sein und auch einen Passus enthalten, dass der Vertrag ab xy derzeit wg. EZ bis xy ruht und vom neuen Vertrag in keinster berührt wird.
Lenielisa
Herzlichen Dank für beide Antworten! Sie haben mir sehr weitergeholfen.
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