bepini
Hallo Frau Bader, es geht um meinem Mann. Bei seiner letzten Stelle hatte er einen Firmenwagen. Während der Arbeitszeit hat er einen Mitarbeiter(er war Niederlassungsleiter einer Zeitarbeitsfirma und hat einen Leiharbeiter zur Arbeit gebracht) und sein Fahrrad im Dienstwagen transportiert. Dabei ist ein Kratzer außen am Kofferraum entstanden. Nach der kündigung und Rückgabe des Fahrzeuges hat die Firma 500 € vom Lohn einbehalten (um die Reperaturkosten abzuwarten) und sich jetzt ca. 2 Monate Zeit gelassen überhaupt mal auf Anfragen genauer zu Äußern. Nun haben wir nur um die 250€ überwiesen bekommen. Die Begrüdnung: Reperaturkosten belaufen sich auf knapp 500€ und deshalb muß mein Mann nun die halbe Rechnung bezahlen. Meine Frage an Sie: ist das rechtlich so okay? Es war doch Arbeitszeit und ein Arbeitsbedingter "Unfall". Nun ist er arbeitslos(hat andere Gründe) und ich wäre Ihnen sehr dankbar eine kurze Rückmeldung von Ihnen zu bekommen. Vielen Dank. Viele Grüße, bepini
arlett1978
beim Amtsgericht kann man einen Beratungshilfeschein holen und damit kann dein Mann zum Anwalt.
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