kueken87
Sehr geehrte Frau Bader, überall lese ich das ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Minijob bei Mutterschutz habe, mir werden von meinen 400€ jeden Monat 47 € sozialabgaben abgezogen, besteht dennoch kein weiterer Anspruch, oder verhält es sich da anders? MfG
Hallo, das ist ein Pauschalbetrag den eigentlich der AG tragen muss. Wenden Sie sich an die Knappschaft. Sie bekommen nur die Einmalzahlung www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Fr. Bader, am 28.1.07 endet meine Elternzeit meiner ersten Tochter und ich sollte am 29.1.07 wieder vollzeit arbeiten gehen, werde aber nun aus gesundheitlichen Gründen (Ischiasbeschwerden) von meinem FA eine AU-Bescheinigung bis zum Beginn des Mutterschutzes bekommen ! Ich bin wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 14.3. ...
Hallo, ich habe neben dem noramlen Job noch ein regelmäßiges Einkommen aus einem Minijob. Wird dieses Einkommen auch zur Berechnung des Elterngeldes mit heran gezogen? Wie verbleibe ich mit dem "Mini-Arbeitgeber"... Kann man das Beschäftigungsverhältnis einfach ruhen lassen? Wie muss man das regeln?
Hallo, ich habe eine kurze Frage: Meine Frau hat 2 Jahre Elternzeit genommen und ein Jahr Elterngeld. Nach dem Jahr Elterngeld wollte Sie wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber auf 400 € Basis weiterarbeiten. Jetzt sagt man Ihr der Stundenlohn sei um 3 € niedriger, da Aushilfen auf 400 € Basis auch nicht mehr bekommen. Ist das erlaubt? Oder steht I ...
Hallo Frau Bader, ich habe seit über 2 Jahren einen Minijob bei einem Lieferdienst im Innendienst. Ich bekomme mein Gehalt nach gearbeiteten Stunden, wobei ich im Monat nicht immer auf 400 Euro komm. Jetzt bin ich in der 7 Woche Schwanger und habe meinen Arbeitgeber auch schon darüber informiert, da die Arbeit dort sehr stressig ist. Letzte Woch ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bei meinem Arbeitgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes 14 Euro Stundenlohn brutto bekommen ( bei 100 Stunden im Monat) Jetzt möchte ich ca. 20 Stunden im MONAT auf Minijobbasis beim selben Arbeitgeber arbeiten. Im Vertrag stehen jetzt aber nur 12 Euro Stundenlohn. Ist das rechtens? Und der Vertrag in ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot