Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ganztagsplätze für 3Jährige

Frage: Ganztagsplätze für 3Jährige

Kristalik2

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Guten Tag, Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Ganztagsplätze für 3Jährige. Wir leben in Rheinland-Pfalz. Meine Zwillinge ( 3Jahre alt) haben Teilzeitplätze ohne Verpflegung bekommen, obwohl wir beide berufstätig sind. Mein Mann arbeitet Vollzeit als Artz, ich bin mit 5Vormittagen pro Woche an der vhs tätig. Am November fange ich an auch nachmittags zu arbeiten (2x pro Woche). Meine Frage ist: habe ich Anspruch auf einen Ganztagsplatz? Danke im Voraus! Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Platz je nach Bedarf. Im Moment arbeiten Sie nur vormittags, also gibt es auch kein Ganztagesplatz. Im November müssten Sie nachweisen, dass Sie auch nachmittags arbeiten. Liebe Grüße NB


cube

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Theoretisch ja. Ob genug Ganztagsplätze vorhanden sind, steht auf einem anderen Blatt. Sprich nochmal mit dem KiGa und/oder dem JA. Am Besten mit Nachweis vom AG über deine Arbeitszeiten.


cube

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Habt ihr denn bei der Anmeldung Ganztag angefordert oder erst mal nur TZ, weil es von eurer Seite aus noch nicht benötigt wurde?


mellomania

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hast du schonmal im kindergarten nachgefragt und es wurde abgelehnt weil du nach dem anspruch fragst?


Kristalik2

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Danke für Eure Antworten! Uns wurden von Anfang an nur Teilzeitplätze angeboten, weil sie in dem Moment keine Ganztagsplätze hatten. Ich arbeitete damals halbtags, aber die Halbtagsplätze sind, soviel ich weiß, für Kinder, deren Eltern nicht berufstätig sind, zumindest ein Elternteil. Ich habe dem JA meine Verträge geschickt und später telefoniert. Sie meinte, wir stehen auf der Warteliste, höchstwahrscheinlich kriegen wir die Plätze erst im Sommer. Bis Sommer kann ich nicht warten.


bellis123

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Du hast Anspruch auf einen Ganztagsplatz, zumindest an den Tagen, an denen du auch nachmittags arbeitest. In der Praxis wird es aber meistens auf einen generellen Ganztagesplatz hinauslaufen (also für 5 Tage). Du hast Anspruch auf bedarfsgerechte Betreuung.


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