Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

fristen bei Arbeitszeitwunsch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: fristen bei Arbeitszeitwunsch

Rebecca1975

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Guten Tag Frau Bader, bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber wurde ich massiv unter Druck gesetzt und mir wurde mobbing indirekt schon vorausgesagt wenn ich nach der Elternzeit wieder anfange zu arbeiten. Ich habe auf meinen Arbeitsplatz ( Verwaltung)bzw. eine gleichwertige Stelle bestanden und sollte aber abgestuft werden und im Lager arbeiten. Nun habe ich noch keine konkreten Angaben über meine künftige Arbeit erhalten, soll aber schriftlich mitteilen wie ich Stündlich wann arbeiten möchte. Gibt es Fristen die ich einhalten muss? Ich muss im Oktober wieder anfangen. Mache ich Zugeständnisse? Vielen Dank im Voraus Rebecca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lesen Sie zunächst im Arbeitsvertrag, was eine Arbeitsplatz-Beschreibung dieser enthält. Wenn es eine Verwaltungstätigkeit ist, die auch im Lager ausgeführt werden kann (klingt eher unwahrscheinlich) ja. Ansonsten natürlich nicht. Sie müssen jetzt nicht das Lager ausfegen, wenn Sie als Bürokauffrau angestellt sind. Und Sie müssen auch anteilig den alten Lohn bekommen. Liebe Grüße, NB


Rebecca1975

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Ich habe schon in der Frist einen Antrag auf Teilzeit gestellt und dort auch mit angegeben das ich diese dann Vormittag ausüben will. Nur mündlich erklärt in welchem Zeitraum und wöchentliche Stunden. Danke


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