Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung zu Vorsorgeuntersuchungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freistellung zu Vorsorgeuntersuchungen

anaid81

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Hallo Frau Bader, eine andere Frage: der Arbeitgeber muss die Schwangere zu Vorsorgeuntersuchungen freistellen, es dürfen keine finanziellen Einbußen entstehen. ICH bin Beamtin, ich kann natürlich von der Arbeit aus zum Arzt, muss mich dann aber ausstempeln und habe somit Einbußen in Sachen Stundenaufschrieb. Wie ist das zu bewerten? Ich bekomme natürlich festes Gehalt, muss aber bei Arztbesuchen von meinen Überstunden zehren. Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Vorsorgeuntersuchungen ist die AN freizustellen, ohne Überstunden benutzen zu müssen Liebe Grüße NB


Pamo

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Wenn du nicht die Überstunden antasten willst, dann leg doch die Termine ausserhalb deiner Arbeitszeit. Dir entstehen keine finanziellen Einbußen wenn du Überstunden abfeierst. Ansonsten kenne ich das so, dass man beim Ausstempeln neben bspw. der Option "Dienstgang" auch "Arztbesuch" wählen kann. Gibt es das bei euch nicht?


Mitglied inaktiv

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Der AG muß dich nur dann freistellen wenn es keine andere terminliche Möglichkeit gibt. Das kann zB bei den Blutzuckertests sein, oder bei peziellen Untersuchungen. Normale Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchuen sollte aber heutzutage wohl jede Frau auch ausserhalb der Arbeitszeiten legen können. Die meisten Ärzte haben da ja inzwischen sogar 1-2 tage wo bis 19.00 Uhr die Praxis geöffnet ist. Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, deshalb einen Larry zu machen weil ich einen Termin zB so legen muß das ich entsprechend Überstunden anleiste. ich halte die gesetzliche Regelung eh für arg überflüssig i den modernen Zeiten.


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