Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

frage zur elternzeit

Frage: frage zur elternzeit

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hallo frau bader! ich bin gerade in elternzeit, und habe diese bei meinem ag auch so bekanntgegeben. nun bin ich mir unsicher, ob ich wirklich nach 2 jahren wieder eintrete (probleme mit chef, dafür nötiger umzug in große, andere stadt, wenn wiedereintritt, wann mute ich kind kiga zu etc) für mich stellen sich einfach noch zu viele fragen. bis zu welchem zeitraum muss ich bekanntgeben, um wie viel zeit ich die ez verlängern möchte oder, wann/wie muss ich mitteilen, dass ich garnicht wiederkomme? (dann aber natürlich woanders arbeite!) was ist, wenn ich zunächst auf 3 jahre verlänger (also bis mein sohn drei ist?), muss mein chef mich dann wiedereinstellen, oder kann er sich dagegen entscheiden? und was ist, wenn ich mich nach 3 jahren doch dagegen entscheide? hätte dann ein schlechtes gewissen. sorry, langer text, bin sehr unsicher. freu mich über jeden rat! viele grüße!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hin-ausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn der Arbeitgeberseite zugegangen sein. WEnn es mind. 2 Jahre vorher waren, besteht ein Anspruch auf verlängerung und danach auf den gleichen/ einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Liebe Grüsse, NB


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