Vera Groß
Ich musste vorgestern morgen 5:30 Uhr mit dem RTW ins Krankenhaus und mein Mann musste um die Tochter 3,5 Jahre zur Betreuung zuhause bleiben. Bekommt mein Mann den Verdinstausfall von der Krankenkasse erstattet? Es gibt dich die Haushalshilfe Möglichkeit über die Krankenkasse, diese muss man eigentlich im Vorfeld beantragen, was bei einem Notfall, wie es bei mir der Fall war, ja nicht möglich ist!? Ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure Hilfe/Antwort! LG Vera
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
Pamo
Ich glaube nicht, da es in solchen seltenen Notfällen zumutbar und machbar ist, dass man einen Urlaubstag nimmt oder Stunden nacharbeitet. Alles Gute für das kranke Kind.
Ani123
Haushaltshilfe ist auch nachträglich möglich. Dafür benötigt er einen Schein worauf steht, dass diese nötig ist/war. Diese reichst du bei der Krankenkasse ein. Den Schein musst du erstellen lassen. Wenn du im Krankenhaus bist ist das garkein Problem und wenn du zuhause die Betreuung aus gesundheitlichen Gründen nicht gewährleisten kannst, ist das auch möglich. Es muss nur vom Arzt angeordnet werden. Ist das Kind stundenweise in Betreuung? Z. B. Kita, Tagesmutter. Wenn ja, dann kann die Krankenkasse anordnen, dass dein Mann nur als Haushaltshilfe für die Zeit gilt, wo es keine Betreuung gibt. In der anderen Zeit könnte dein Mann arbeiten, auch wenn es z. B. vom Fahren her garnicht möglich wäre. Ich habe bis dato nzr positives über Haushaltshilfen von der Krankenkasse gehört. Zuletzt vor ein paar Wochen, nach einer Geburt. Da hat der Vater die Betreuung fürs Neugeborene übernommen. Probier es aus und kurier dich aus.
bellis123
Glaube ich auch nicht. War sie denn nicht in der Kita? Dass man in solchen Notfällen mal Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen muss, gehört zum normalen Alltag von Eltern.
Ani123
Ich möchte ergänzen, wenn es sich nur um einen Tag handelt würde ich den Aufwand mit Haushaltshilfe über Krankenkasse nicht machen, sondern den Tag als Überstundenabbau, Urlaub und ggf. auch als unbezahlten Urlaub nehmen. Dein Mann kann nachweisen, dass du im Krankenhaus und das Kind ohne Betreuung. Da sollte eines der o. g. Sachen möglich sein.
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