GretaMaria
Guten Abend, Ich habe eine 10 Monate alte Tochter. Mein Ex Partner hat nach der Geburt eine schwere Persönlichkeitsstörung entwickelt mit starkem aggressiven Verhalten. Vor der Geburt wurde die Vaterschaft anerkannt, sowie ein Formular zur gemeinsamen elterlichen Sorge unterzeichnet. Er ist nun seit 3 Monaten in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Ich habe nun Sorge dass er eine Gefahr für unser Kind darstellen könnte. Welche Schritte kann ich einleiten um mein Kind zu schützen? Unsere Tochter wird zum Beispiel bald in den Kindergarten/Krabbelstube gehen, wie kann ich verhindern dass er sie ohne mein Wissen abholt? Er möchte sich gerne um sie kümmern, kann aber auf Grund seiner Erkrankung nicht abschätzen ob sein Verhalten in Ordnung ist. Ich freue mich über eine Antwort,
Hallo, ich würde auf jeden Fall schnellstens ein Antrag auf alleinige Sorgerecht stellen. Mittelfristig ist dann auch noch das Umgangsrecht zu regeln, wenn er wieder draußen ist. Im Kindergarten einfach abholen kann er sie nicht, da können Sie grundsätzlich erstmal angeben, dass er dies nicht darf. Versuchen Sie, möglichst viel Beweismaterial zu sammeln. Liebe Grüße NB
Tweetygirl
Hmmm also was den Rechtsfall wegen des Ex Partners angeht kann ich nichts sagen, aber in keinem Kindergarten oder Krippe usw. kann man nicht einfach so ein Kind abholen. Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber hier in Bawü kenne ich sehr viele Kindergärten und Krippen bei denen sehr auf Sicherheit geachtet wird. Nur diejenigen die das Kind anmelden sind berechtigt es abzuholen (so schützt man die Kinder ja auch vor Entführungen, wenn eines der Elternteile sowas vorhat; hört man ja leider immer wieder).Wenn du dein Kind dort alleine anmeldest musst du strikt klar machen, dass wirklich nur DU das Kind abholen darfst.Ich habe früher mal ein Praktikum in einem Kindergarten gemacht und weil die Mutter mit Blinddarmschmerzen plötzlich ins Krankenhaus kam während das Kind im Kindergarten war musste es ja jemand anderes abholen, die Mutter hat ihrer Schwester eine Vollmacht geschrieben, darauf ihren Namen usw. Die Mutter hat angerufen und gesagt dass die Schwester unterwegs ist und hat dem Kindergarten eine Beschreibung der Schwester durchgegeben wie sie aussieht, was sie trägt. So kam diese Frau dann mit der Vollmacht, zeigte uns sogar noch ihren Ausweis und konnte das Kind dann mitnehmen. Wie du siehst, in einem Kindergarten der sehr auf Sicherheit bedacht ist kann man nicht so einfach das Kind mitnehmen :) Ich hoffe ich konnte dich in dieser Sache beruhigen :)
Colien07022004
Der Vater ist aber ebenfalls sorgenberechtigt und darf sein Kind abholen! LG
Strudelteigteilchen
Einem sorgeberechtigten Elternteil darf man sein Kind nicht vorenthalten. Als ich befürchtete, daß mein Ex (GSR, weil verheiratet gewesen) die Kinder heimlich abholt, habe ich dringend darum gebeten, mich SOFORT anzurufen, wenn er auftaucht. Aber man hat mir deutlich gemacht, daß man ihm die Kinder herausgeben muß. An die AP: Ich würde einen Anwalt vor Ort einschalten. Der kann die Chancen viel besser abschätzen. Evtl. macht es Sinn, dem KV nur einen Teil der Sorge zu entziehen.
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