Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Elterngeldantrag

Frage: Frage zum Elterngeldantrag

BellaSwan

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Hallo Frau Bader, ich tue mich echt schwer mit dem Elterngeldantrag. Folgende Frage: Ist es möglich, dass ich 2 Monate Basiselterngeld wegen Mutterschaftsgeld beziehe, anschließend 22 Monate Elterngeld Plus beantrage und davon die letzten 6 Monate 15 Stunden Teilzeit arbeite? Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen ohne Teilzeit zu arbeiten, also in den 2 Monaten komplett mit mir zu Hause sein, sodass wir beide Elterngeld beziehen. Ist das so möglich? Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die ersten beiden Monate werden ja automatisch als Basis-EG genommen ohne Auszahlung. 2. Ansonsten geht es, macht aber merh Sinn, wenn Sie das EG nehmen, bevor Sie in TZ arbeiten (oder sich vorher den Rest auszahlen lassen). 3. Sie haben zusammen 14 Monate Basis-EG, die Sie frei verteilen können bis auf die Monate, in denen Sie MG bekommen. Liebe Grüße NB


BellaSwan

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Sorry, meinte 20 Monate bei mir, nicht 22.


Mitglied inaktiv

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Ja das ist so möglich. Zusammen habt ihr 12+2 Monate Anspruch auf Basis Elterngeld. Du 2 Basis - dann noch 10 Monate aufgeteilt auf 20 Monate = 12 Monate Basis Elterngeld + 2 Monate Basis Elterngeld bei deinem Mann Sind 14 Monate Basis Elterngeld Beachtet: Elterngeld rechnet sich in Lebensmonaten und sollte dein Mutterschutz sich verlängern wegen Frühgeburt, musst du 3 Monate Basis beantragen, dann hast du nur noch 9 Monate = 18 Monate EG plus


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