Rose22
Sehr geehrte Frau Bader, Der Kindsvater hat seit ca 1 Monat den Kontakt zu unseren gemeinsamen Kindern 4 Jahre und 20 Monate abgebrochen. Wir waren beim Jugendamt. Anfangs sah alles gut aus. Es gab alle 14 Tage Kontakt und nun will er nur weiter Kontakt haben wenn ich wieder mit ihm eine heile Familie haben will. Das will und kann ich momentan auch nicht. Dafür ist zu viel passiert. Jetzt ist es so er zieht aus Deutschland weg. Also er wird nur noch in Polen bei seiner Mutter gemeldet sein und auf Montage sein. So behauptet er. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Was ist wenn ich seine Unterschrift brauche. Die Große kommt bald in die Schule etc. Ich mache mir große Sorgen dass ich ihn nie greifen werden kann. Noch eine Sache. Ich habe ich vor kurzem ein Einschreiben per Einwurf in den Briefkasten geschickt, da er noch meinen Haustürschlüssel hat und ich diesen zurück haben möchte. Ich stehe seit Januar alleine im Mietvertrag! Er sagt er hätte das Schreiben nicht bekommen. Ich habe durch die Sendungsverfolgung gesehen, es ist angekommen. Was mache ich nun. Wenn ich es jetzt noch einmal mit Rückunterschrift sende, dann nimmt er es nicht an. Momentan tut er alles um mir das Leben schwer zu machen. Die Kinder will er seit 1 Monat nicht sehen. Bei mir steht er aber alle 2 Wochen unangekündigten vor der Tür und droht mir wenn ich nicht aufmache dann macht er mir das Leben zur Hölle. Er klingelt dann Sturm. Ich wohne in einem 4 Parteien Haus. Haustürschlüssel hat er nicht aber noch den Schlüssel von der Wohnungstür unten. Können Sie mir etwas raten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Schloss austauschen 2. Sorgerecht: Abwarten u alles dokumentieren. Sie baruchen eine Unterschrift? Einschreiben nach Polen schicken. Ee passiert nichts? Dokumentieren. Wenn das ein paar Mal passiert ist, können Sie das alleinige Sorgerecht beantragen Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, 1.) Schlüssel: Tausche doch einfach das Schloss aus. Das ist kein Hexenwerk, auf Youtube findest Du Videos wie das geht. 2.) Gemeinsames Sorgerecht Grundsätzlich ist das GSR total überbewertet. Du musst nur etwas länger voraus planen. Wenn die neue schule seine Unterschrift (überhaupt) will (ich habe sie nicht gebraucht), dann schreibst Du ihn per Einschreiben an mit einer klaren Fristsetzung bis wann er zu unterschreiben hat. Wenner da nicht tut, gehst Du direkt am nächsten Tag zu Deinem Amtsgericht und bittest dort schriftlich um Ersetzung seiner Unterschrift. Hierzu musst Du nachweisen dass Du sich um seine Unterschrift bemüht hast. Diese Unterschriftenersetzung wird das Amtsgericht 2-3 Mal mitmachen, danach hast Du gute Aussichten das alleinige Sorgerecht zu bekommen. (sowas sagst Du ihm aber nicht!!!) 3.) Du kannst ja nochmal einen Termin bei mJugendamt machen und dich dort mit ihm zusammensetzen und nochmal deinen Guten Willen zu bekunden. Wenn er die dort getroffenen Vereinbarung nicht einmhält, machst Du eben wie Du willst. wenner wieder vor deiner Tür steht, rufst Du zur Nor die Polize. Lass Dich nicht einschüchtern. LG D
Rose22
Guten Morgen, Vielen Dank erst einmal für deine ausführliche Antwort. Das Problem ist, dass Schloss ist nicht meins sondern das von allen Mietern. Mein Schloss habe ich bereits getauscht, aber das von der Eingangstür unten darf ich nicht so einfach tauschen bzw das geht ja nicht. Ein weiteres Problem ist, ich kenne die Adresse seiner Mutter nicht. Sie ist vor kurzem umgezogen. Er will Sie mir auch nicht geben. Er sagt ich solle zusehen wie ich daran komme. Nur leider weiß ich nicht wie, da mir keiner mehr Auskunft geben will. Ich stehe überall als Böse da, da ich meinen Ex verlassen habe. Dabei hatte ich wirklich gute Gründe. Beim Jugendamt( bei meiner Sachbearbeiterin) habe ich mich bereits gemeldet. Sie meint es wäre schade, da wir auf einem guten Wege waren. Sie hat ihn noch einmal per E-Mail angeschrieben aber bisher keine Antwort. Sie meinte dann kann Sie leider auch nichts mehr machen. Irgendwie fühle ich mich momentan so Hilflos
cube
Bzgl. des Haustürschlosses aller Mieter würde ich mit dem Vermieter/Eigentümer sprechen, ihm die Lage schildern und ihn bitten, ob du auf eigene Kosten das Schloss austauschen darfst und natürlich entsprechend neue Schlüssel für alle anderen Mieter anfertigen lässt. Du kannst auch einfach behaupten, du hättest deinen Schlüssel verloren und möchtest aus Sicherheitsgründen ein neues Schloss und dies auch bezahlen. Ansonsten müsstest du auf Herausgabe des Schlüssels klagen - ob das aber der schnellere Weg wäre, wage ich zu bezweifeln.
Strudelteigteilchen
Ich mache darauf aufmerksam, daß der Austausch einer Schließanlage mit Dutzenden Schlüsseln gerne mal mehrere tausend Euro kostet und empfehle den Klageweg.
cube
Wenn es eine Schließanlage ist. Vielleicht sind Haustüre und Wohnungstüre ja nicht miteinander gekoppelt. Dann muss ja nur das eine Schloss getauscht werden und die entsprechende Anzahl neuer Schlüssel angefertigt.
luvi
Hallo, Habe ich dich richtig verstanden, dass er früher selbst im Mietvertrag stand? Sein Teil des Mietvertrages wurde gekündigt. Warum ist es dann deine Aufgabe, den Schlüssel zurück zu fordern und nicht Sache des Vermieters? Oder hast du ihm deinen Schlüssel mal geliehen? Brauchst du die Klingel wirklich? Du könntest sie sonst abschalten. Sturm klingeln möchte ich auch nicht. Bekannte könnten dich ja anrufen, wenn sie ins Haus möchten. LG luvi
Mitglied inaktiv
Auf etwas aufmerksam machen ist nicht erwünscht. Solche schliessanlagen wie wir sie kennen sind auch unbekannt. Geld ist immer im überfluss vorhanden! Sonnige grüsse aus gc auch an luvi!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe einen 15 Jahre alten Sohn für den ich seit Geburt das alleinige Sorgerecht habe, der Vater hatte 13 Jahre, auf eigenen Wunsch, keinen Kontakt, und seit zwei Jahren unregelmäßig. Mein Sohn hat ein mittelschweres ADHS und ist seit langem in der Schule unglücklich ( alles dokumentiert, ich war beim Psychiater hab ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Ärztin empfiehlt mir eine psychosomatische Reah. Sie sagt meine beiden Kinder (7+4) kann ich als Begleitung mitnehmen. Muss ich den Kindsvater um Zustimmung bitten? Der Umgang wurde per Gericht geregelt 10 Tage bei mir und 4 Tage beim KV. Eigentlich möchte ich nicht das er erfährt, wie schlecht es mir geht. ...
Hallo Frau Bader Sie will ja mit den Kindern ausziehen. Zum neuen Freund, etwa 400 Kilometer. Das ist gerade die große Angst, dass sie Fakten schafft. Er ist offen für ein Wechselmodell wobei den Kindern Schule und Umgebung erhalten bleiben. Seine Arbeitszeiten sind seit Dezember angepasst, er könnte die Betreuung problemlos übe ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
Guten Tag Frau Bader, da auf mich bald voraussichtlich eine gerichtliche Auseinandersetzung zukommt, habe ich eine allgemeine Frage. Streitpunkt ist ein gemeinsames Kind, für das beide Elternteile das Sorgerecht haben. Sofern ein Elternteil einen Sorgerechtsantrag, konkret: Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), stellt, welche Möglic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern