Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben zurzeit einen Rechtsstreit (Bitte entschuldigen Sie mich, da ja Wohnungseigentum hier gar nix zu suchen hat!), der momentan beim Amtsgericht (freiwillige Gerichtsbarkeit) verhandelt wird. Jedoch haben wir von der Richterin den begründeten Eindruck, dass sie sehr zurückhaltend aggiert und sich die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend ansieht. So ist z.B. auch vorgekommen, dass in einer Verhandlung eine Festlegung von der Richterin getroffen wurde und im Protokoll wurde anschließend das Gegenteil dieser Festlegung geschrieben. Für uns ist es sehr wichtig, das dieses Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen wird, denn unsere erste Rechtsschutz hat uns vor kurzem bereits gekündigt (wegen zu hoher Schadensquote). Wie "einfach" es ist, jetzt eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden, können Sie sich vielleicht vorstellen?! - Oder haben sie da eine Lösung? An welche Stelle können wir uns wenden, um evtl. eine Prüfung der Vorgehensweise dieser Richterin zu veranlassen? Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielt, aber es sei noch zu erwähnen, dass diese Richterin erst seit kurzem dieses Themengebiet übernommen hat. Für jeden noch so kleinen Tipp bin ich Ihnen dankbar. VlG von Nane
Hallo, wenden Sie sich an den Verein für Grund u Boden! Ansonsten hilft nur ein Revchtsmittel gegen das Urteil/ Beschluss. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich wurde während des Mutterschutzes/ der Elternzeit mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde insolvenzbedingt gekündigt (Sommer 2009). Leider habe ich gegen die Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen 3 Wochen widersprochen (mein Neugeborenes ließ mir weder Zeit noch Kraft mich darum zu kümmern, wie man das macht, wohin ich ...
hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis z ...
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