Mitglied inaktiv
bin noch verheira´tet,die scheidung ist beantragt udn wir wissen nicht ob sie noch durchgeht bevor das baby von mir und meinem freund kommt.mein freund hat die anerkennung gemacht und mein nochmann die Aberkennung.wie ist das,kann das baby den nachname vom richtigen papa annehmen wenn die scheidung bis zum geburtstermin nicht durch ist???reicht es wenn ich die Ab und anerkennung mit ins khaus und aufs standesamt nehme,das die kleine den nachname vom richtigen papa annehmen kann??
Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich bin der meinung das sollte kein problem sein. hast du mit dem anwalt gesprochen in so einem fall kann er die scheidung eigentlich vorrantreiben,natürlich nur wenn alles zwischen euch geklärt ist,d.h. ihr seit euch in allem einig!
Mitglied inaktiv
red jedem tag mit dem anwalt,wir haben sogar den gleichen,es hängt nur an der rentenstelle die seine sachen noch nicht alle haben oder bearbeitet haben,meins ist alles fertig,nur seine sachen liegen dort und warten drauf das sie jemand bearbeitet.die anwaltssekretärin hat schon mit der rentenstelle telefoniert.naja,hoffe das mit dem namen geht auch ohne das die scheidung schon zur Geburt durch ist,für meine freund wäre es blöd,zumal das zeug bei der rvers.schon mind.2mo.liegt
Mitglied inaktiv
ja wenn da was fehlt kann das dauern,aber ich bin der meinung das geht,bei meiner kollegi war das auch so,sie wurde erst nach der geb, geschieden. aber da ihr nur einen anwalt habt ist die scheidung ja nicht direkt rechtskräftig,das dauert dann nochmal cxa. 6 wochen.
Mitglied inaktiv
naja wenn an dem tag der scheidung nen anderer anwalt noch auf dem gericht ist dann geht das wohl das man sofort geschieden werden kann,hat mir mein anwalt erklärt,ansonsten wohl 4wochen.konnte die kollegin dem baby den name vom neuen geben oder ging das nicht???
Mitglied inaktiv
doch sie hatte den namen vom richtigen papa. ja wenn sich ein anwalt anbietet oder euer anwalt einen fragt dann geht das,war bei uns damals auch so..
Mitglied inaktiv
und wie geht das das man ohne scheidung den name vom papa nehmen kann,dachte meine kleine muss jetzt erstmal wie mein nochmann heißen bis die scheidung durch ist?weiss ja auch keiner recht bescheid,der anwalt schickt mich zum juamt und die meinten ich solle zum standesamt
Mitglied inaktiv
die beiden haben doch alles unterschrieben oder nicht,dann kann dir das standesamt sicher mehr dazu sagen!
Mitglied inaktiv
Hallo, also wir hatten haargenau die gleiche Situation. Zum Glück hatte mein (Ex)Mann meinen Namen angenommen, so heißt unsere Tochter wie ich. Den Namen meines Freundes anzunehmen war nicht möglich, obwohl wir auch alles vorher beim Jugendamt haben regeln lassen. Das hat nur meinem Mann "geschützt", denn er ist so nicht unterhaltspflichtig und Chiara bei ihm nicht erbberechtigt. Das einzigste was mein Freund machen durfte, ist sie auf die Lohnsteuerkarte einzutragen. Wir hatten die Scheidung im Januar eingereicht, Chiara ist im Mai geboren und unser Anwalt hatte uns echt Hoffnung gemacht, dass die Scheidung bis dahin durch ist....nun haben wir Termin am 1.12. :-( Alles Gute für Dich.
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