Pastella79
Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe ALG 1 und fahre Ende Mai zur Mutter-Kind-Kur. Eine Dame der Arbeitsagentur sagte mir da würde das ALG 1 unterbrochen, d.h. nicht weitergezahlt? Stimmt denn das? Wo ist das geregelt? Was muss ich bei der Arbeitsagentur beantragen, damit ich auch während der Kur ALG 1 erhalte? Vielen Dank
Hallo, Arbeitslosengeld erhalten sie nicht, weil sie in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wahrscheinlich werden sie jedoch eine Lohnersatz Leistung von dem erhalten, der die Kur bewilligt hat, meistens die Deutsche Rentenversicherung. Gerne können Sie auch noch in unserem neu eingerichteten Forum speziell für Mutter Kind - Kuren fragen: http://www.rund-ums-baby.de/mutter-kind-kuren/fragen-und-antworten/ Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das stimmt, Du stehst dem Arbeitsmarkt in der Zeit ja auch nicht zu Verfügung. Du kannst aber bei der KK Krankengeld beantragen. LG Sabine
Pastella79
Man hat aber im Rahmen der Erreichbarkeitsanordnung § 3 wegen ärtztlich verordneten Maßnahmen 3 Wochen Recht den Ort zu verlassen und damit auf Weiterzahlung.
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