Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Folgender Fall zur Vaterschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Folgender Fall zur Vaterschaft

TeAmo

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Sehr geehrte Frau Bader, folgende Frage in einem Fall meiner Freundin: Sie lebt seit 6 Monaten von ihrem Ehemann getrennt, Scheidung aber noch nicht eingereicht. Das Ehepaar hat sich einvernehmlich getrennt und wollten zwecks Krankenversicherung und gemeinsamen Haus, einfach aus finaziellen Grüden 2-3 Jahre noch auf dem Papier verheirratet bleiben, bis Haus verkauft ist und alles finaziel geregelt ist. Sie leben natürlich in getrennten Haushalten. Nun ist es so, dass meine Freundin von neuen Partner schwanger ist und der neue Partner möchte natürlich die Vaterschaft anerkennen. Was müßen die Beiden nun beachten? Der Ehemann möchte natürlich nicht als 'Vater des Kindes benannt werden, auch die Kindsmutter möchte, dass der neue Partner als Vater eingetragen wird. Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank für ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Solange die Scheidung nicht durch ist gilt der Schutz der Ehe. Bedeutet, der Ehemann ist der rechtliche Vater, steht automatisch in der Geburtsurkunde und hat sowohl Sorgerecht wie auch Unterhaltspflicht. Sie sollen zügigst die Scheidung einreichen, damit der richtige Vater nach der Scheidung gleich anerkennen und der Ehemann aberkennen kann. M Dann gibt es auch neue Urkunden.


CKEL0410

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hallo genau so sieht es aus, also scheidung einreichen. ich glaube so oder so wird erstmal der ax als vater eingetragen, da die scheidung sich meist etwas hinzieht!


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