Christina1988
Guten Tag, Hallo zusammen, ich habe nächstes Jahr im April 2015 meinen errechneten Geburtstermin. D. h. das ich ab dem 05. März 2015 in Mutterschutz bin. Mein Urlaubsanspruch beträgt für 2015 noch 15 Tage. Diese 15 Tage möchte ich im Februar nehmen da ich mich danach 2 Jahre in Elternzeit befinde und voraussichtlich zum AG nicht mehr zurückkehren werde. Jetzt sagt man mir, dass sich der genommene Urlaub Nachteilig auf das Elterngeld auswirkt und ich mir den Urlaub erst nach der Elternzeit vom AG ausbezahlen lassen soll. Eigentlich hatte ich nicht vor den Urlaub auszahlen zu lassen, sondern wollte ihn eben vorne hin hängen damit ich nicht bis zum Mutterschutz durcharbeiten muss. Kann mir jemand sagen, warum sich der genommene Urlaub negativ auf das Elterngeld auswirken soll?
Hallo, vor dem Mutterschutz bringt das keine Nachteile Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Warum soll sich denn das negativ aufs Elterngeld auswirken? Im Urlaub bekommst Du doch genau so viel Lohn, wie sonst auch. Kann es sein, dass der Arbeitgeber nach einer Ausrede sucht, warum Du nicht noch früher zu arbeiten aufhören sollst? Luvi
Christina1988
Hallo Luvi, Kann gut möglich sein. Lt. einem Bekannten völliger Blödsinn. Bin gespannt wie die Sache noch weiter geht.... vielleicht stehen plötzlich betriebliche Gründe an die er dann vorbringt um mir den Urlaub zu verwehren. lg
Mitglied inaktiv
Ih glaube der bekannte hat da was verwechselt. Wenn Du den Urlaub VOR dem Mutterschutz und Geburt nimmst, hat das absolut gar keien Auswirkungen auf das Elterngeld. Anders sieht es aus wenn du denn vorher nicht nehmen kannst. dann solltest Du den uraub auf NACH die Elternzeit verschieben. Viele meinen sie müssten nach dem Mutterschutz erst den urlaub nehmen, das wäre dann aber wirklich nachteilig wegen Elterngeld. Elterngeld wird nur in kompletten Lebensmonaten gezahlt, und nicht länger als der 12te bzw 14te Lebensmonat. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Urlaub machst, würdest du also mind. einen Monat Elterngeld verlieren. Auch dann wenn du nur einen Tag nimmst! Falls Du vor hast nach der Eltrenzeit nicht zum AG zurückzukehren, dann kannst du ihn trotzdem im Anschluß daran nehmen, oder dann auszahlen lassen. Er verfällt auch dann nicht wenn du 3 Jahre Elternzeit nimmst. Achtung aber, es könnte, falls es mit dem neuen Job nicht klappt, Auswirkungen auf Arbeitslosengeld1 haben, also mit berücksichtigen.
Christina1988
Vielen Dank für deine Erklärung. Jetzt habe ich es verstanden.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine speziellere Frage: Meine Frau (Beamtin) hat ihre Elternzeit zum Mutterschutz gekündigt und bekommt somit wieder 100% Bezüge. Nun würde meine Frau gerne im Anschluss an den Mutterschutz einen vollen Monat Urlaub (mit vollen 100% Bezügen) einbauen und erst im Anschluss an den Urlaub mit das Elterngeld (für die restlichen 10 ...
Hallo zusammen, ich (Vater) werde u. a. die ersten drei Lebensmonate 100% Elternzeit nehmen, mit dem Tag der Geburt. Um sicher bei der Geburt dabei sein zu können, möchte ich 1 Woche vor und nach dem errechneten Geburtstermin Urlaub nehmen. Ich kann nicht herausfinden, ob der bewilligte Urlaub automatisch in Elternzeit umgewandelt wird, wenn die ...
Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu unserem Sachverhalt: Im August 2019 erfuhren mein Mann und ich, dass wir ein Kind erwarten werden. So schnell es uns möglich war wechselten wir noch im August die Steuerklassen und ab September 2019 war mein Mann in StKl 5 und ich in StKl 3. Nachdem mein AG von meiner Schwangerschaft erfuhr, schickte er mich i ...
Guten Tag, ich erhalte Elterngeld Plus noch bis (incl.) Juni 2020, meine Elternzeit endet aber erst Anfang Oktober 2020, d.h. ich werde in den Monaten Juli - September kein Einkommen haben. Mein Arbeitgeber hat mir nun vorgeschlagen, bereits ab September wieder zu "arbeiten", allerdings komplett als Urlaub und sozusagen abgeltend, weil ich noch ...
Guten Tag Frau Bader! Ich bekomme ab Mai Elterngeld. Nun möchte meine Chefin mir meinen Resturlaub von 2019 gerne im gleichen Monat ausbezahlen. Wird dieser dann auf das Elterngeld angerechnet? Ich habe ein Urteil vom BSG gelesen, laut dem Einmalzahlungen nicht angerechnet werden dürfen. Gilt dies dann auch für die einmalige Auszahlung des Restu ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich wenige Tage vor Beginn des Mutterschutzes und setze mich nun mit den Planungen meiner Elternzeit auseinander. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft (von Anfang Februar an) konnte ich meine gesamten Urlaubstage für 2020 nicht antreten. Bin 75% beschäftigte Intensivkrankenschwester. Nun p ...
Moin, ich finde widersprüchliche Aussagen, deshalb frage ich nun einfach mal selbst: Folgendes Szenario: Kind wird am 7.12.2020 geboren, die 8 wöchige Mutterschutzfrist geht bis zum 01.02.21. Kann ich danach meinen Resturlaub (entspricht in etwa einem Monat) nehmen und erst ab 01.03.21 mit Elternzeit und ab 07.03.21 mit Elterngeld starten ...
Guten Morgen Frau Bader, wir überlegen uns grade unsere Optionen. Sicher ist, dass wir beide zu einem gewissen Studenanteil auch nach der Geburt arbeiten werden (müssen). Im Moment gehe ich davon aus, dass sich für uns Elterngeld plus gut rechnet. Das würde bedeuten, dass ich direkt nach dem Mutterschutz teilzeit zurück in die Arbeit gehe. ...
Liebe Frau Bader, ich plane, nach meinem Mutterschutz zunächst meinen Resturlaub (20 Tage) zu nehmen, sodass ich ca. einen Monat noch volles Gehalt bekomme, bevor ich dann in Elternzeit gehe und Elterngeld Plus beziehen möchte. Nach meinem Verständnis dürfte dies nicht dazu führen, dass Elterngeld "verschenkt" wird, da man ElternGeldplus bis ...
Liebe Frau Bader, wie von Ihnen gewünscht stelle ich meine Frage nochmal neu mit den konkreten Daten. Ich plane meine Elternzeit und Resturlaub wie folgt zu nehmen: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner