Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

finanzielle Unterstützung bei erneuter SS

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: finanzielle Unterstützung bei erneuter SS

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Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich noch in der Elternzeit (2 Jahre). Mein Sohn ist jetzt fast 1 Jahr alt. Wir möchten noch ein zweites Kind. Wenn ich noch in der Elternzeit wieder schwanger würde, wie wirkt sich das dann auf das Mutterschafts- und das Elterngeld aus? Nach was wird das dann berechnet? In der letzten SS hatte ich ab dem 5. Monat Beschäftigungsverbot. Wie verhält sich das wenn ich in der nächsten SS wieder Beschäftigungsverbot hätte. Oder gibt es das gar nicht mehr. Oder gibt es eine bestimmte Zeit, die man wieder arbeiten muß, um ungefähr den gleichen Betrag an Mutterschafts- u. Eltergeld zu bekommen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, MG: In der EZ bekommt man nur den Anteil der KK ( bis zu 13 €) EG: Hallo, Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB Liebe Grüsse, NB


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