Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Finanzen

Nadine0903

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Sehr geehrte Frau Bader, Darf in einer Zugewinn Gemeinschaft ein Ehepartner ein sehr teures Auto kaufen und hierfür das in der Ehe erwirtschaftete Geld (Zugewinngemeinschaft) ausgegeben? Habe ich die Möglichkeit dem getätigten kaufvertrag zu widersprechen? Wenn der Vertrag per Mail oder Fax geschlossen wurde, dann gilt dieser ja als Fernavsatzrelevant oder? Das Auto wurde bei dem Händler Probe gefahren aber der Vertrag wurde nicht vor Ort sofort unterschrieben. Vielen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat doch das Vermögen nur verschoben, am Zugewinn ändert sich nichts. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Von Frau Bader wirst du wohl nur die Antwort "RUB" bekommen. Wende dich doch mal an die Verbraucherschutzzentrale.


cube

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Würde auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Ich befürchte aber, er darf. Genau so, wie du auch alleine Kauf-Verträge unterschreiben darfst ohne dafür die Zustimmung deines Mannes nachweisen zu müssen (oder vorher einholen zu müssen) und er diesen auch nicht einfach rückgängig machen kann. Ihr seid beide voll geschäftsfähig. Die Frage nach der Nutzung des gem. Geldes/Kontos für diese Anschaffung wäre für mich die entscheidende - die hat aber eben nicht mit dem Vertrag als solchen zu tun.


lilly1211

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Natürlich darf er SEIN Geld ausgeben wie er will. Du hast keinen Anspruch drauf dass in der Ehe Zugewinn erwirtschaftet wird. Er darf sich sogar komplett verschulden wenn er will. Wenn du sicher gehen willst dass er nur sein Geld ausgibt dann behalte dein Geld auf eigenen Konten.


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