Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in meiner Elternzeit möchte ich bei meinem alten Arbeitgeber 14 Stunden/Woche i.d.R. an zwei Tagen Montag und Mittwoch arbeiten. Es steht nun im Vertrag drin, dass ich an fixen Feiertagen wie Ostermontag, Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam nicht arbeite und die Zeit anderweitig nachgeholt werden muss. Mündlich wurde vereinbart, dass Montag und Mittwoch feste Arbeitstage sind, jedoch bei Ausnahmen auch am Donnerstag gearbeitet werden kann. Ist das rechtens, dass ich die Zeit nachholen muss? Kann ich da was machen? Eine schnelle Antwort wäre super, am Montag soll ich den Vertrag unterschreiben. Vielen Dank
Hallo, unüblich. Ob zulässig, halte ich für fraglich Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich arbeite Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 16-20 Stunden. Die Stunden verteilen sich auf 3 Tage (Mo, Mi und Fr). Die Tage wurden mündlich als feste Termine vereibart. Im Ausnahmefällen wird aber auch mal ein Tag verschoben, zb von Mo auf Di. Fällt ein Feiertag auf einen der üblichen Arbeitstage muss ich ihn an einem ande ...
Hallo, ich bin schwanger und arbeite beim Arzt. Jetzt sagt mein Arbeitgeber sagt, ich muss die Zeit für die Kontrolluntersuchungen nacharbeiten. Da meine Frauenärztin die Termine selber legt und ich mir dq nichts wünschen darf, liegen die Termine immer so, dass ich zu der Zeit arbeiten muss. Mein Arbeitgeber sagt, er stellt mich frei, ich s ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Vollzeit Mo-Do 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Fr 8:00 - 15:00 Uhr im Büro. Die Arzttermine/Kontrolluntersuchungen bei der Gynäkologin wurden alle morgens um 8:00 Uhr festgelegt, da einige Untersuchungen nur morgens möglich sind. Im Verlauf der Schwangerschaft, ist es leider nötig gewesen Untersuchungen beim Speziali ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes