Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Frage: Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meines Beitrages "Eventuelle Verlängerung EU" vom 11.07.02. Habe ich Sie richtig verstanden, wenn sich also mein AG darauf einläßt, daß die geleisteten Stunden (Einarbeitungszeit) Teilzeit im EU war, läuft der EU automatisch weiter wie damals beantragt? * Wenn es aber zu keiner gütlichen Einigung kommt? Wie würde ich generell aus dieser Situation kommen, ohne daß für mich Nachteile entstehen? Denn so wie die ganze Situation momentan ist, fühle ich mich nicht in der Lage dort wieder zu arbeiten. * Welche Gründe werden vom Arbeitsamt akzeptiert, wenn man selbst kündigt, damit man keine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld bekommt? * Wenn ich damals meinen EU beim Geschäftsführer beantragt habe und auch von ihm eine Antwort erhalten habe, wie ist es damit, daß mein direkter Vorgesetzter (Prokorist) die Verkürzung des EU zugesagt hat, aber ich eben keine schriftliche Zusage habe, weder von ihm noch vom Geschäftsführer, ist dann die Verkürzung überhaupt rechtens oder gilt mein EU noch nach wie vor?. An wen müßte ich mich denn wegen der Weiterführung des beantragten EU wenden, an den Geschäftsführer, meinem direkten Vorgesetzten oder beiden? Vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Liebe Grüße aus dem sonnigen Norden Silvana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silvana, wenn Sie sich nicht mit ihm einigen können, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Eine Sperrfrist erhalten Sie immer, wenn es keinen wichtigen Grund zur Kü gibt (zB er zahlt seit Monaten kein Gehalt. Ausserdem werden Sie nur als arbeitslos anerkannt, wenn Sie dem Arbietsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Ohne schriftliche Zusage ist es ganz schlecht, wegen der beweislast. Gruß, NB


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