Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Frage: Erziehungsurlaub

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Hallo Bin jetzt im Erziehungsurlaub,bin in der Firma fest angestellt und gehe seit diesen monat in der firma auf 320 euro basis arbeiten,steht mir auch weiterhin urlaubs-und weihnachtsgeld zu?bei uns sind auch sonntags und feiertagszuschläge steuerfrei,werde die auf das erziehungsgeld mit angerechnet auch wenn ich dabei über 320 euro komme? oder gilt es generell steuerfreie bezüge werden nicht angerechnet? hatte vor 4 jahren schon mal teilzeit auf 630DM basis und durch die zuschläge waren es auch mal ein paar mark mehr,die wurden auch nicht mict dazu gerechnet. bin aber jetzt verunsichert durch die neuen regelungen. danke für ihre antwort kati


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kati, 1. inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wenn Sie vorher Anspruch hatten, werden Sie es jetzt anteilig erhalten. 2.Wieso sind die Zuschläge steuerfrei? Das kann ich nicht einordnen.Auf jeden Fall werden die hinzugerechnet, wenn Sie sie tatsächlich erhalten. Sie sind dann kein 325 er mehr und müssen alles versteuern. Gruß, NB


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