Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Frage: Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

mein Erziehungsurlaub läuft im Dez. 2002 ab. Jetzt bin ich aber mit dem 2. Kind schwanger, welches im Juni geboren wird. Bei meinem ersten Kind sagte mir mein Arbeitgeber, ich könne nicht ein Jahr beantragen und dann verlängern. Ich müsse mich von vornherein klipp und klar entscheiden, wie lange ich zu Hause bleiben möchte?! Allerdings könne ich (für den Fall, daß eine Stelle frei wäre) den Erziehungsurlaub frühzeitig also vor Ablauf der 3 Jahre beenden. Entgegengesetzt könne ich aber nicht verlängern wenn ich nur 1 Jahr beantragt hätte. Stimmt das? Ich habe jetzt gehört, das wäre nicht richtig. Bevor ich jetzt den EU für mein 2. Kind beantrage möchte ich gerne wissen wie es wirklich ist? Ich arbeite seit 01.01.97 in dem Unternehmen. Außerdem war ich vollzeit-beschäftigt. Habe ich Anspruch auf eine Halbtagsstelle nach Ablauf des EU oder steht mir auch nur eine Ganztagsstelle zur Verfügung? Vielen Dank Gaby


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Gaby, 1. Der Antrag auf EU ist verbindlich und kann nur mit Zustimmung des AG verlängert oder verkürzt werden. 2. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Gaby! Dein AG hat schon Recht, wenn er von Dir verlangt, Dich von vornherein festzulegen. Darauf kann er bestehen. Denn er muß ja auch wissen, woran er ist. Schließlich muß er eine Vertretung einstellen und Dir den Arbeitsplatz freihalten. Er muß seinen Teil erfüllen und verlangt von Dir das gleiche. Wenn der Betrieb, in dem Du arbeitest, mehr als 15 Mitarbeiter hast, gilt das neue Teilzeitgesetz auch für Dich, unabhängig vom Erziehungsurlaub. D.h. ein AN hat dann grundsätzlich einen Anspruch auf eine Teilzeitarbeit. Wenn Du später allerdings wieder Vollzeit gehen möchtest, weiß ich nicht, ob das so einfach geht. Generell freihalten muß er Dir den Job, den Du vorher hattest. Auch wenn das nicht immer möglich ist. Viele Grüße Claudia (die leider in einem fünf-Mann-Betrieb diesen Anspruch nicht hat....)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bin da nicht so sicher, daß das überall gleich gehandhabt wird, was die Festlegung der Jahre betrifft..?! in meiner Firma ist das z,B SO : ich habe ab Januar02 erst mal für 1 Jahr EU beantragt. Wenn ich NICHT verlängern will, dann muß ich das dem AG 3 Monate VOR Ablauf mitteilen (das wäre im Okt02), und falls ich um ein weiteres Jahr verlängern will, dann muß ich genau einen Monat vorher,also (Dez 02) erneut schriftlich einen Antrag um ein weiteres jahr EU stellen.....SO ist das bei uns geregelt (ist allerdings ein großes Unternehmen mit 2000 Mitarbeitern).......ich denke, daß ein Arbeitgeber auch so flexibel sein kann und deinen Platz mit einer Vertretung (Erziehungsurlaubs-Vertretung) besetzen kann, oder?....das liest man doch so oft, daß genau immer nur mal für 1 jahr eine Kraft gesucht wird..... ich würde dir vorschlagen, dich mal bei euch im Personlabüro oder wenn die Firma kleiner ist, dich mit deinem Chef zu unterhalten.....dann hast du Gewißheit...... LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Ich möchte erziehungsurlaub für 1 Jahr beantragen ab wann beginnt dieser und ab wann muss ich den Antrag stellen. Der geburtstermin ist der 11.4.2017

Guten Tag, Mein Sohn ist 15 Monate alt, wir bekommen wieder Nachwuchs. Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlub. Mein 2. Baby müsste Anfang Juli kommen. Wie wird denn jetzt mein Eltergeld berechnet? Vor der Geburt meines Sohnes 27.07.2014 habe ich noch gearbeitet. Wie ist es mit dem Elterngeld plus jetzt? MfG Nadja

Werte Frau Bader, ich bin noch bis Ende Juni 2016 in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt gerade zwei Jahre alt geworden. Nun fragte mich meine Chefin, ob ich ab Januar acht Stunden wöchentlich arbeiten könnte. Was muss ich dazu rechtlich beachten? Muss die Elternzeit dazu vorzeitig beendet werden? Was muss ich außerdem dazu rechtlich beachten? Vielen ...

Wir haben Zwillinge und unsere 2 Jahre Erziehungsurlaub sind Ende des Jahres zu ende. Nun möchten wir den Urlaub verlängern. Unser Wunsch wäre, das wir jedes Jahr den Urlaub um ein Jahr verlängern. Bis die 5 Jahre aufgebraucht sind. Ist dies möglich? Wie oft darf/kann man verlängern? Da es bei Zwillingen auch immer eine finanzielle Frage ist, wo ...

Hallo. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Kurz nach der Geburt meines Sohnes hat sich herausgestellt, dass ich ein Hüftleiden habe, welches durch die SS oder Geburt entstanden ist. Die vollständige Heilung ist langwierig. Nach jetzt 1 1/2 Jahren ist noch weiter völlig unklar, ob ich nach Ende der Elternzeit schon wieder meine Arbeit aufnehm ...

Guten Tag Frau Bader, Ich benötige mal Ihre Hilfe. Ich ( deutscher Staatsbürger) und meine Frau (thailändischer Staatsbürgerin ) erwarten nächstes Jahr im Februar ein Baby. Meine Frau lebt in Thailand und ich arbeite in Litauen wohin mich meine deutsche Firma entsendet hat. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland wo ich auch meine Sozialabgaben ab ...

Hallo! Mein Mann würde gerne Erziehungsurlaub nehmen bzw. Teilzeit weiter arbeiten, damit die Kinder nicht den ganzen Tag in Kita und Hort sitzen müssen und ich studieren kann. MUSS der Arbeitgeber eine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen? Wie viele Monate können insgesamt von meinem Mann noch Erziehungszeit genommen werden? Wir haben dr ...

Liebe Frau Bader, ich bin Mutter eines fast 1Jährigen Sohnes und bin von dem Vater getrennt. Der Vater wohnt in einer anderen Stadt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe 2Jahre Elternzeit (Elterngeldplus) nach der Geburt meines Sohnes beantragt und auch genehmigt bekommen. Vor kurzen meinte der Vater meines Kleinen, dass er für 2-3 ...

Ich bin seit kurzen Vater geworden und bin verheiratet mit einer Thailänderin die mit meinem Sohn, ihren Kindern und Eltern in Thailand wohnt. Über die deutsche Botschaft in Bangkok werde ich dieses Jahr für meinen Sohn der am 12.02.2019 geboren ist den deutschen Pass beantragen. Dies ist nur noch eine formale Angelegenheit. Ich bin von meinem ...

Hallo Frau Bader, Erstmal frohes Neues, bin ein neues Mitglied und habe gleich eine Frage. Ich habe bei meinem alten AG zum Ende meines Erziehungsurlaubes wegen unzumutbarer Entfernung gekündigt. Ich habe im Mai 2016 erfahren das ich damals schwanger war, was ich ä daraufhin meinem AG mitgeteilt habe. In den darauffolgenden wochen sind bei mi ...