Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, da es sich für meinen AG schwierig gestaltet, eine Vertretung für mich zu finden, "drängt" er mich ein wenig, meinen Erziehungsurlaub einzureichen. Ich würde ihm den Gefallen ja gerne tun, aber wie kann ich das, wenn das Kind noch gar nicht auf der Welt ist, und ich somit auch kein genaues Datum habe? Kann ich die zwei Jahre "pauschal" einreichen und das Datum nachreichen? Muß ich eigentlich jetzt schon angeben, wie ich mir das dritte Jahr vorstelle (ich kann es ja bis Vollendung des 8. Lebensjahres aufheben)oder bis wann muß ich das entscheiden? Über ungelegte Eier soll man sich nicht den Kopf zerbrechen, aber ich würde das trotzdem gerne im voraus wissen: meine Vertretung soll fest angestellt werden. Bei der derzeitigen Geschäftslage, reicht die Arbeit jedoch nicht für zwei Sekretärinnen (zusätzl. fängt im Sept. noch ein Azubi zur Bürokauffrau an). Mein Chef meinte, daß er mir evtl. diesen Arbeitsplatz (die einzige Sekretärinnenstelle in einer 30-Mann-Softwarefirma) nicht mehr zur Verfügung stellen kann. Nun würde mich interessieren, was eine gleichwertige Arbeit bedeutet. Auch steht in meinem AV eindeutig, daß ich als Sekretärin in der Firma angestellt bin. Geht das dann nur über eine Änderungskündigung, daß ich auf eine andere Stelle gesetzt werde? Ich hoffe, sie können mir ein bißchen helfen. LG Balou
Hallo, 1.Nein, wie wollen Sie auch einen Antrag stellen, ohne die beántragte Zeit zu kennen? Das geht erst nach der Geburt 2. Wenn der Aufgabenbereich im Vertrag genau festgelegt ist, muss es sich um einen zumutbaren Arbeitsplatz mit gleichem Gehalt und ähnlichen Aufgaben handeln. Wenn er zwei Mitarbeiterinnen für nur einen Job hat ist das schwierig. Kann er den Vertrag für Ihre Vertretung nicht befristen? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Balou! Erziehungsurlaub kann man erst beantragen, wenn das Kind geboren ist. Es können dann maximal 3 Jahre ab Geburt beantragt werden. Was ich nicht ganz verstehe, ist wieso Dich Dein AG dazu drängt, wenn er Schwierigkeiten hat, eine Vertretung für Dich zu finden? Oder liegt die Schwierigkeit darin, nur eine Vertretung für die Mutterschutzfrist zu finden? Ich vermute mal Letzteres. Ich würde an Deiner Stelle nicht soviel darauf achten, es Deinem AG recht zu machen. Überleg Dir, was DU möchtest und was im rechtlichen Rahmen geht. Dem AG müßte im übrigen erstmal für seine Personalplanung genügen, wenn Du ihm mündlich sagst, wie lange Dein Erziehungsurlaub dauern soll (6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre oder ..). Auf ein Datum festlegen kannst Du Dich nicht! Dann kann er für diese Dauer eine neue Kraft einplanen. Ob diese nun exakt für Deine Abwesenheit eingestellt wird, oder ein halber Monat Überschneidung da ist, dürfte doch nicht das Problem sein! Viele Grüße Andrea
Mitglied inaktiv
Für meinen AG stellt sich eben genau hier die Schwierigkeit. Für zwei Jahre (mein geplanter Erziehungsurlaub) findet er wohl keine Vertretung. D. h. er muß jemanden fest anstellen. Nur gibt es eben in der Firma nur eine Sek-Stelle...ergo ist voraussichtlich nach zwei Jahren eine zuviel! Ich möchte meinem AG schon gerne entgegenkommen, aber ist es denn überhaupt möglich EZ einzureichen ohne das Geburtsdatum zu kennen? Und noch wichtiger: was bedeutet genau vergleichbarer Arbeitsplatz? LG Balou
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