Mitglied inaktiv
hallo ! irgendwie habe ich wohl etwas verkehrt gemacht oder verpasst...! folgendes: ich bin verheiratet und mein/unser 2. kind ist am 24.04.2008 geboren worden. nun ist seit april 2009 das elterngeld ab.- bzw. ausgelaufen. habe meinen arbeitgeber angesprochen, wie es mit einer beschäftigung aussieht. dieser meldet sich nicht bzw. ruft nicht zurück. habe nun von einer ehem. arbeitskollegin, die vor gut 3 wochen entlassen wurde, erfahren, daß es der firma wohl nicht sonderlich gut geht. was soll ich nun machen ? ich bzw. wir brauchen zumindest ein paar hundert euros zusätzlich ! soll bzw. muss er mich entlassen und wenn ja, bekomme ich dann arbeitslosengeld ? wie werde ich und meine beiden kinder dann krankenversichert bzw. wer zahlt dafür ? bin echt ratlos.... - vielen danke für eine antwort
Hallo, wielange haben Sie den EZ beantragt - das ist vom EG zu trennen. Wenn Sie dies gar nicht beantragt haben u einfach so von der ARbeit weggeblieben sind, kann der AG (fristlos) kündigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das geht aus Deinem Schreiben nicht hervor. Solltest Du 1 Jahr EZ beantragt haben, dann muß der AG Dich ganz normal unter den alten BEdingungen wieder einstellen. Solltest Du länger EZ beantragt haben, dann kannst Du nur mit Zustimmung des AGs früher von der EZ zurückkehren. Geld bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst. Evtl. kannst Du Dich bei Deinem Mann mitversichern. Grüße Peeka
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