Mitglied inaktiv
Hallo, bei der Berechnung des Erziehungegeldes für das zweite Lebensjahr sind beim anzurechnenden Einkommen nur meine Werbungskosten angesetzt worden. Die meines Ehepartners nicht. Er ist Student und hat kein Einkommen. Allerdings hat das Finanzamt im Steuerbescheid seine Werbungskosten (Studium als Fotbildung anerkannt) angesetzt und "meine" Einkünfte gemindert. Dieser Nachweis diente dem Versorgungsamt auch als Berechnungsgrundlage. Ist das richtig, dass seine Werbungskosten keine Berücksichtigung finden? Finde ich irgendwie nicht fair... Danke und Gruß, Lona
Hallo, aber er hat doch auch keine Einnahmen, wieso dann etwas kürzen? Rechnen Sie doch mal nach bei: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die Links. Die Berechnung stimmt, sofern ich nur meine Werbungskosten eingebe. Aber mein Mann hat nun mal hohe Werbungskosten (die ich trage) und die das Finanzamt als negative Einkünfte verzeichnet und so auch den Gesamtbetrag unserer Einkünfte mindert. Das Versorgungsamt setzt dagegen beim maßgeblichen Familieneinkommen nur meine Einkünfte minus meine Werbungskosten an. Ist also das "maßgebliche Familieneinkommen" des Versorgungsamtes nicht identisch mit dem "Gesamtbetrag der Einkünfte" des Finanzamtes? Danke!
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