Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin gerade dabei den Antrag für Erziehungsgeld auszufüllen. Hier habe ich ein Problem. Mein Freund arbeitet auf dem Bau, d.h. er bekommt jeden Monat unterschiedliches Geld auserdem wird er wahrscheinlich nicht bis ende des Jahre beschäftigt sondern erst wieder im März nächsten Jahres eingestellt. Er hat auch erst im Juli angefangen. Nun sagt sein AG er könne die Verdienstbescheinigung nicht ausfüllen, da man ja nicht weis wieviel er bis ende des Jahres noch in dieser Firma verdient. Was soll ich der Erziehungsgeldkasse vorlegen, reicht eine Kopie einer Gehaltsabrechnung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt das Einkommen des Vorjahres! Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo, ich denke das kind ist 2005 geboren, dann wird das brutto einkommen von 2004 berücksichtigt. so kannst du doch schon ganz einfach deinen anspruch ausrechnen. bruttoeinkommen 2004 , davon kannst du die werbungspauschale abziehen,glaube es ist im jahr 2004 920€ . von diesem gesamtbetrag ziehst du 24% ab. was du dann als summe hast , muß im ersten halben jahr unter 30.000€ liegen, dann bekommst du 300€ erziehungsgeld. für das zweite halbe jahr wird nur noch 16.500€ auf die volle Summe angerechnet. z.b dein freund hat nach abzug der werbungskosten und den 24% noch 20.000€ verdient ,rechnest du 20.000-16.500 ergibt 3.500 zuviel davon 5.2%=ergibt dein erziehungsgeld wird um 182€ gekürzt, du bekommst dann 118€ erziehungsgeld. ferner könnte man noch unterhaltsleistungen für weitere kinder und ehegattenunterhalt abziehen. alles nicht sehr einfach ich selber kämpfe seit einem jahr um mein erziehungsgeld. viele grüße m..


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