Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

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Meine Frau will sich im Erziehungsurlaub weiter freiwillig in der GKV versichern? Sie muss den Beitrag selbst bezahlen.Kann man diese Belastung bei der Beantragung des Erziehungsgeldes geltend machen oder anderswo? Udo


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Hallo ! In der GKV ist man normalerweise während des Erziehungsurlaubes beitragsfrei versichert ! LG Julia


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nicht unbedingt! wenn man vorher FREIWILLIG in der GKV war, muss man auch ohne Einkommen weiter seine (und die AG-) Beiträge zahlen. Is leider so *grmpf* Ulrike


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hallo udo, seid ihr verheiratet???? komisch, komisch.... gehe mal davon aus, daß ihr net verheiratet seit, denn sonst wäre sie ja bei dir u.U. familienversichert wenn sie sich freiwillig aus versicherungsrechtlichen gründen ( wie ich) weiterversichern muß, dann könnt ihr das im erziehungsgeldantrag angeben. hab ihn jetzt nicht zur hand, aber da wo man die KK angeben muß, habe ich die kosten hinzugeschieben und den bescheid meiner KK als anlage mitgeschickt. so und wenn ihr nicht verheiratet seit, dann hier ein kleiner tipp: Außergewöhnliche Belastungen - Unterhalt an Lebensgefährten/in Leben Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und wurden Ihrem Partner wegen des Zusammenlebens öffentliche Mittel gekürzt oder gar gestrichen, z.B. Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, können Sie Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen. Und zwar ohne Nachweis in Höhe des Höchstbetrages von 7.680 Euro (ab 2004). Sie müssen dem Finanzamt lediglich nachweisen, dass dem Partner wegen des Zusammenlebens überhaupt öffentliche Leistungen gekürzt wurden. Wie hoch der Kürzungsbetrag ist, spielt seit 2001 keine Rolle mehr. so machen wir das mit den zahlungen wegen der KK grüße, sandra


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Danke! Frau Bader pruefen Sie bitte Ihre Aussage. Wahrscheinlich hat 34+4 Recht.Danke an Alle


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