Mitglied inaktiv
hallo, ich habe da noch eine frage zum erziehungsgeld. welches gehalt wird angerechnet bei dem antrag auf erziehungsgeld. das gehalt des antragstellers (ich) und meines partners? oder nur das meines partners???jeder sagt was anderes. der fall wäre dieser das ich während des erziehungsgeldes nichts dazuverdiene. lg nicole
Hallo, Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr zugrunde zu legen. Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen, dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen. Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind, und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines Lebenspartners. Es handelt sich dabei um steuerrechtliche Nettobeträge. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, auf der seite wo man das erziehungsgeld berechnen kann steht folgender beitrag dazu von wem das einkommen angerechnet wird: Das vor der Geburt erzielte Erwerbseinkommen der berechtigten Person wird bei der Ermittlung des Familieneinkommens nicht berücksichtigt, wenn sie während des Bezugs von Erziehungsgeld keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Wird von ihr eine Teilzeiterwerbstätigkeit ausgeübt oder aufgenommen, werden die daraus resultierenden Einkünfte ohne Sonderzuwendungen berücksichtigt ( Ausnahme: Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit Einkünften, die pauschal versteuert werden können). Daraus entnehme ich das NUR von meinen Partner das Einkommen angerechnet wird. Warum ist Ihre Ausage anders??? ICH VERSTEHE DAS NICHT!!!
Hallo, schauen Sie mal bei: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf Seite 22/ 23 Dort steht es auch noch mal so wie ich es gesagt habe. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, ja, aber genau da steht auch "FÜR DAS EINKOMMEN DER BERECHTIGTEN PERSON GELTEN BESONDERE REGELN" das steht dann dort auf seite 25 : dort steht wenn man nicht arbeiten geht elternzeit etc das das gehalt dann nicht angerechnet wird. mfg nicole
Mitglied inaktiv
H Nicole, na wenn Du nciht arbeiten gehst ist ja auch kein Gehalt da was angerechnet werden kann. Allerdings gilt zu berücksichtigen das wenn Du jetzt den Antrag fürs ERste Jahr stellst das dannn das Einkommen von 2003 von beiden Partnern rangezogen wird und da hast ja viell. noch gearbeitet. LG Jenny
Mitglied inaktiv
Hallo ! Das stimmt nicht ! Wenn man im EU nichts dazuverdient wird das Geld was man vorher verdient hat auch nicht mit angerechnet ! LG Saskia
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