Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, wie mir bekannt ist, wird Erziehungsgeld nicht an Personen gezahlt, die privat versichert sind. Da ich aber meine Selbständigkeit mit der Geburt unseres Baby aufgeben werde, würde mich sehr interessieren wie es dann weiter verlaufen würde. Ich würde mich dann über meinen Mann versichern lassen, dieser ist pflichtversichert. Bekommen wir in diesem Fall dann Erziehungsgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Teddy2200


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen EG wie jeder andere auch. In folgenden Fällen ist die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen: => wenn der Angehörige selbst gesetzlich krankenversichert ist. Ein typischer Fall liegt z.B. vor, wenn beide Ehepartner arbeiten. Oder der Sohn bzw. die Tochter befindet sich als Auszubildende/r in der Lehre und ist selbst versicherungspflichtig. Grund: Eine eigene Mitgliedschaft ist stets vorrangig gegenüber der Familienversicherung. => wenn der Angehörige versicherungsfrei ist oder von der Versicherungspflicht befreit ist. Dieser Ausschlußgrund kommt z.B. dann in Betracht, wenn der Angehörige Beamter ist. Oder wenn er ein gutverdienender Arbeitnehmer ist, der aufgrund der Höhe seines jährlichen Einkommens nicht mehr versicherungspflichtig ist. Der hierfür aktuelle Grenzwert 2003 beträgt 41.400 EUR. => Wenn der Angehörige haupfberuflich selbständig erwerbstätig ist. => wenn der Angehörige ein Einkommen erzielt, dass regelmäßig im Jahre 2003 340 EUR pro Monat überschreitet. Wer also regelmäßig höheres Einkommen hat, ist grundsätzlich nicht familienversichert. => die Familienversicherung von Kindern ist natürlich auch dann ausgeschlossen, wenn alle folgenden drei Bedingungen erfüllt sind. 1. Ein Ehepartner( Vater bzw. Mutter des Kindes) ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse 2. Der andere Ehepartner( Vater bzw. Mutter des Kindes) gehört keiner gesetzlichen Krankenkasse an, weil er entweder privat oder gar nicht krankenversichert ist. 3. Dieser andere Ehepartner erzielt ein Einkommen, das regelmäßig einen bestimmten monatlichen Grenzbetrag in Höhe von 3.450 EUR (im Jahr 41.400 EUR) überschreitet. Und dieses Einkommen ist dann auch regelmäßig höher als das des Mitglied. Dahinter steht der Gedanke: Wenn der höherverdienende Ehepartner keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, soll es nicht möglich sein, die Kinder bei dem weniger verdienenden Ehepartner( dem Krankenkassen-Mitglied) kostenlos mitzuversichern. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, habe gerade von einer Bekannten die Horror-Info bekommen, dass mich die Versicherung meines Mannes gar nicht aufnimmt, wenn ich vorher privat versichert war. Ist das so richtig? Was machen wir denn dann? Denn die private Versicherung können wir uns dann bestimmt nicht mehr leisten. Vielen Dank für Ihre Antwort!!!! die jetzt etwas sehr verzeifelte Teddy2200


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