Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Frage: Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader ! Ich habe eine Frage zum Erziehungsgeld. Ich habe zwar die Bedingungen genau gelesen bin mir aber ins unserem Fall nun doch unsicher unter welchen Voraussetzungen ich das Erziehungsgeld bekomme. Die Situation ist folgende. Mein Mann wird von seiner deutschen Firma für drei Jahre ins Ausland entsendet. Sein Gehalt ist somit steuerfrei in Deutschland. D.h. es wird nicht mit eingerechnet. Geplant ist dass ich vorerst hier mit dem Kind in Deutschland weiter wohnen bleibe. Wenn ich das nun richtig gelesen habe, bekomme ich Erziehungsgeld für 3 Jahre. Meine Frage ist nun wenn ich meinen Mann besuche, dh Urlaub mache. Bekomme ich dann auch noch das Geld und wie lange kann ich ihn besuchen. (wegen Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz bleibt in Deutschland). Wenn wir aber wiederum für längere Zeit bei meinem Mann wären (länger als 6 Monate, aber Wohnsitz weiterhin in Deutschland), dann hätte ja er wieder Anspruch auf das Geld weil er entsendet ist. Es wäre sehr freundlich von Ihnen wenn sie mir hier weiterhelfen könnten, damit wir keinen Fehler machen bei der Antragsstellung und dann wenn sich die Situation verändert, dh Umzug (Wechsel des Wohnsitzes) bzw Besuch (Mitteilung wegen gewöhnlichem Aufenthalt) bei der Mitteilungspflicht. Mit freundlichen Grüssen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Alexandra, wenn er vorübergehend entsendet ist, erhalten Sie es auch, wenn Sie hier wohnen. Ob drei Jahre allerdings vorübergehend ist, halte ich für fraglich. Besuchen können Sie ihn, dies muss sich aber im Rahmen eines üblichen Besuches halten (Längentechnisch). Das brauchen Sie dann auch nicht anzugeben. Ich bin nicht sicher, ob das jetzt das war, was Sie wissen wollten-sonst fragen Sie noch mal nach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, nochmal zur Vergewisserung ganz konkret zu diesem Fall : würde ich das Geld bekommen, wenn ich ihn länger als 6 Monate besuche meinen Wohnsitz aber in Deutschland habe oder müssten wir dann im Rahmen der Mitteilungspflicht das melden bzw. müsste er dann das Geld beantragen ? Nochmals herzlichen Dank


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