Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld- und Erziehungszeitfrage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld- und Erziehungszeitfrage

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Hallo Fr. Bader, meine Kleine wurde am 23.7.2006 geboren. Mein befristeter Vertrag lief damals aus, dewegen hatte ich keinen Anspruch auf Erziehungsurlaub. Mein Freund verdient genug, des wegen haben wir auch kein Erziehungsgeld bekommen. Nun fange ich zum 15.3. einen neuen Job an (30Std./Woche). Hätten wir nun Anspruch auf Erzeihungsurlaub? Könnte mein Freund den kurzfristig beantragen? Gibt es eine Mindestzeit, die man nehmen muss? Und wie ist es mit Erziehungsgeld? Steht uns da jetzt was zu? Ich bekomme Brutto 1503,75Euro. Wie lang bekommt man das Erziehungsgeld und wieviel? Und darf er dann nebenbei noch (von zu Hause aus) arbeiten? Wenn ja wie viele Stunden? Und wie wird das dann berechnet, wenn er noch arbeitet?? Und wo kann ich mich da noch erkundigen? Es ist bei uns etwas dringend, da mein Job bald anfängt und das mit der TM nicht klappt, des wegen müssen wir recht schnell Bescheid wissen und uns entscheiden. Sorry, das es so lang geworden ist so viele Fragen beinhaltet, aber ich hoffe, Sie können mir mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Bevor ich mir überall die Termine mache und dann geht es eh nicht. Schönen Abend noch! Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beide können mit Frist 8 Wo. noch EZ beantragen. EG werden Sie nachträglich keins erhalten. Liebe Grüsse, Nb


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