Das erste Jahr Erziehungsgeldbezug ist rum, nun möchte ich den Folgeantrag stellen. Im zweiten Jahr des Erziehungsgeldbezuges werde ich als Honorarkraft, also in Selbständigkeit, für eine Arztpraxis die Abrechnung machen. Wie viele Stunden darf ich im Monat arbeiten und wie viel dazuverdienen ohne das mir das Erziehungsgeld gekürzt wird (ich bekomme die vollen 300 Euro, bin alleinerziehend). Herzlichen Dank für Ihre Antwort