Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld; Nebenjob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld; Nebenjob

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Hallo, möchte gern mal wissen wenn ich einen Nebenjob annehmen würde, wieviel Stunden ich arbeiten darf in der Woche und wieviel ich verdienen darf um weiterhin Erziehungsgeld zu erhalten? Vielen Dank im Voraus Janine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zu 30 Std. Wenn das Kind vor 2007 geboren ist, dürfen Sie bis zu 400 € verdienen. Liebe Grüsse, NB


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30 Stunden in der Woche... Wenn ihr über die jahressumme kommt, wird es gemindert oder entfällt komplett http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html


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es ist so, wie mela_mit_alex sagt. lg two_kids


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bitte RICHTIG lesen und dann Kritik üben. Geburt VOR 2007 (Erziehungsgeld) = bis 400 € frei Geburt IN 2007 (Elterngeld) = alles wird angerechnet. Liebe GRüsse, NB


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wenn das kind VOR 2007 geboren wurde, darf man auch nur soviel dazu verdienen, dass man nicht über die einkommensgrenze kommt. kommt man bei 200 € schon drüber, wird das erziehungsgeld gemindert. lg two_kids


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Genau das hat Frau Bader geschrieben. Man kann BIS ZU 400 Euro dazu verdienen. Stimmt doch so.


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lg two_kids


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Immer diese Besserwisser hier.


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