Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage, in den ersten Monaten habe ich ganz normal das Geld erhlten, dann im zweiten halbjar nur noch einen Teil, obwohl ich da schon gerbeitet habe. Dies habe ich der Kasse auch mitgeteilt und auch das ich nur15 Stunden die Woche arbeite. (4 Monate im zweiten Halbjahr) Als ich dann den Antrag für das zweite und dritte Lebensjahr gestellt habe, wurde der Antrag mit der Begründung das ich ja Arbeite und Geldverdiene abgelent, da wir zusammen über dem entsprechenden (mein Mann und ich zusammen) Betrag liegen. Was ist denn nun richtig oder ändert sich das im zweiten Halbjarh zu dem zweiten und dritten Lebensjahr. Ich arbeite ur 15 stunden die Woche und mein Mann verdient wie auch im ersten Lebensjahr. Bitte helfen Si emir! Danke schön! Liebe Grüße Stern
Mitglied inaktiv
Hallo, die Höhe des Erziehungsgeldes richtit sich generell nach Eurem Einkommen. Wenn Ihr zusammen ÜBER dieser Einkommensgrenze liegt, wird das Erziehungsgeld gekürzt oder ganz gestrichen. Für das dritte Jahr gibt es generell kein Erziehungsgeld mehr. Das wird höchsten für zwei Jahre gezahlt, es sei denn man hat sich für das budgettierte EZ entschieden, also statt 24 Monate € 307 nur 12 Monate € 460. Aber länger als 24 Monate bekommt man auch bei sehr geringen oder gar keinem Verdienst kein Geld mehr. Gruß
Mitglied inaktiv
Da muss ich etwas widersprechen. Für das dritte Jahr gibt es Landeserziehungsgeld. Das ist dann von Bundesland zu Bundesland verschieden(wenn du aus Deutschland kommst)In Bayern ist es zB für das gesamte dritte Jahr. Wo kommst du her? lg Adrienne
Mitglied inaktiv
Landeserziehungsgeld gibt es aber nicht in allen Bundesländern!!!!
Mitglied inaktiv
Deshalb sagte ich ja, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. LG Adrienne
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