Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld erst ab 13. Lebensmonat des Kindes?

Frage: Erziehungsgeld erst ab 13. Lebensmonat des Kindes?

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Hallo Frau Bader, Ich hab mich jetzt mal mit dem Erziehungsgeldrechner beschäftigt und muß zugeben, daß ich etwas irritiert bin. Mein mutmaßlicher Entbindungstag ist der 02.10.02, daher hab ich entsprechend der Anleitung für die Berechnung der ersten 12 Lebensmonate meines Kindes meine voraussichtlichen Einkünfte für 2002 angegeben. Allerdings bekomme ich ja Gehalt bzw. Mutterschaftsgeld nur bis ca. 27.11.02 und danach definitiv nix mehr. Jetzt schmeißt mir der Rechner raus, daß ich für die ersten 12 Monate keinen Anspruch auf Erz.-geld habe, weil ich mit meinen Einkünften über den Grenzen liege; die Berechnung nach den vorauss. Einkünften für 2003 (für den 13.-24. Lebensmonat meines Kindes) ergibt, daß ich dann Anspruch auf Erziehungsgeld habe??!! Kann das richtig sein? Setzt man da voraus, daß ich jetzt, wo ich noch arbeite, soviel ansparen muß, um die ersten 12 Monate auch ohne Erz.-geld über die Runden zu kommen? Weil ich ja dann den Anspruch auf Erz.-geld erst ab Oktober 2003 hätte. Was ist mit der Zwischenzeit? Vielen Dank für eine Auskunft, Gruß, Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Katja, maßgeblich für das EG im 1. LJ ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Monats das Einkommen im darauffolgenden Jahr. Gruß, NB


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