Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld - eheähnliche Gemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld - eheähnliche Gemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Ich hab mal eine Frage! Ich muss ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft die Einkünfte von meinem Partner und von mir angeben. Was bedeutet aber der Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" genau? Hab in einem Forum gelesen, dass dies nicht schon alleine durch die Tatsache, dass ich mit meinem Partner zusammenlebe, erfüllt ist. Außerdem haben die da auf das Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf Az S 35 AS 119/05 ER v. 22.04.05 verwiesen. Trifft dies denn dann auch aufs Erziehungsgeld zu? Da ich noch nicht mit meinem Freund zusammenwohne, wir dies aber geplant haben, würde mich das vorher interessieren, ob sich dass überhaupt für uns rentiert, da wir gemeinsam die Grenze bei weitem überschreiten würden. Hoffe, irgendwer kann mir da weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zusammen wohnen bzw. so leben wie ein Ehepaar. Wenn er wo anders lebt und nur ab und zu zu besiuch kommt, zählt das nicht als nichteheliche LG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! "Wenn er wo anders lebt und nur ab und zu zu besiuch kommt, zählt das nicht als nichteheliche LG." Das heißt also ,sobald man in einer Beziehung ist egal ob zusammenlebend oder nicht ,zählt es fürs Erziehungsgeld als eheähnlich ? Oder war da der Fehlerteufel am Werk? lg safrarja


Mitglied inaktiv

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Das heißt man kann ruhig eine Beziehung führen, nur nicht zusammen eine Wohnung bewohnen, also jeder muss seine eigende Wohnung haben. Das ist dann eine nichteheliche Gemeinschaft. Aber sobald ihr zusammen in einer wohnung lebt, gilt ihr als eine eheähnliche Gemeinschaft und dann wird das Einkommen deines Partners mitangerechnet. Hoffe ich konnte ein wenig helfen.


Mitglied inaktiv

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Hallo ! NICHT NICHTEHELICH = ehelich also war da doch der Fehlerteufel am Werk lg safrarja


Mitglied inaktiv

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Hallo! :-) Nein, das ist kein Fehlerteufel "Nichteheliche LG" ist ein stehender Begriff. das gleiche wie "Eheähnlich". Ersetze ihn durch "Bratkartoffelverhältnis dann heißt es: "Wenn er wo anders lebt und nur ab und zu zu Besich kommt, zählt das nicht als Bratkartoffelverhältnis" Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Dann müßte es doch aber heißen :Wenn er wo anders lebt und nur ab und zu zu besiuch kommt, zählt das nicht als eheliche LG. aber egal die dies betrifft wirds schon verstanden haben gg lg safrarja


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