Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, unser Sohn wird Mitte Januar 1 Jahr alt. Ich habe die vollen 3 Jahre Elternzeit (also noch bis 01/07). Jetzt möchten wir gerne ein zweites Kind haben. Wenn alles klappt wird das erste Kind also knapp 2 Jahre alt sein bei der Geburt des zweiten Kindes. Wie wird denn dann die Elternzeit berechnet?? Fangen dann wieder neue 3 Jahre bei der zweiten Geburt an?? Muss ich beim AG wieder Anträge stellen??? Wie lange muss mein Arbeitsplatz freigehalten werden?? Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten?? Vielen lieben Dank im Voraus. Anja.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader! Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die ich vor kurzem um 3 Monate bis 31.12.13 verlängert habe. Nun bin ich in der 9. SSW. Meine Frage nun: kann ich meine kürzlich verlängerte Elternzeit rückgängig machen um mit sofortiger Wirkung ins Beschäftigungsverbot zu gehen? Die Verlängerung musste ich auf Anraten meines ...
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Hallo Fr Bader, Ich bin nun im 2 .Jahr meiner elternzeit. Elternzeit endet Februar 2015 (2013-2015) Seit 2 Wochen habe ich auf 450€ ein Minijob als Haushaltshilfe Andersweitig. (Chefin weiß Bescheid) nun bin ich wie beim 1 Kind Wieder ungeplant Schwanger. Ich möchte den Minijob nicht verlieren und weiter dort arbeiten bis zum Muttersch ...
Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe eine allgemeine frage zu Elterngeld und Elternzeit und hoffe das sie mir weiterhelfen können. Ich habe am 13.06.2013 meine kleine Tochter zur Welt gebracht und bin nun noch bis August 2015 in Elternzeit. Mein Elterngeld habe ich mir in halben Beträgen auszahlen lassen und werde dieses das letzte mal im April 201 ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn ist im Jan 2014 geboren nun bin ich erneut schwanger. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht also bis Jan 2017. ET für den neuen Zwerg wäre August 2015. wie muss ich mich nun Verhalten wenn ich auch für den zweiten Zwerg 3 Jahre Elternzeit möchte?! Verfällt dann die Elternzeit von Nummer 1? Kann mein Chef da i ...
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