Elfche
Hallo Frau Bader, evtl klingt der Fall etwas komplex, auch bei meiner Krankenkasse weiß mir gerade keiner eine Antwort zu geben. Ich befinde mich eigentlich in Elternzeit meines im Jahr 2015 geborenen Kindes. Nach einem Jahr Elternzeit und Anfrage bei meinem Arbeitgeber ob er mich beschäftigen möchte und dies ablehnte, meldete ich mich arbeitslos und -suchend damit ich Arbeitslosengeld beziehen konnte und Arbeitsangebote bekam,um evtl woanders in der Elternzeit arbeiten zu können. Nun bin ich erneut schwanger geworden, die Mutterschaftszeit begann am 25.01. Meine noch andauernde Elternzeit bei meinem Arbeitgeber kündigte ich daher und beendete den Arbeitslosengeldbezug zum 24.01. Die Krankenkasse möchte jetzt keinen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bezahlen, weil ich ja zuvor im Arbeitslosengeldbezug war, in den drei Monaten vor Eintritt der Schutzfrist kein Einkommen hatte und der Arbeitgeber somit als Berechnungsgrundlage "0€" gemeldet. Mein Arbeitgeber zahlt mir jedoch das Mutterschaftsgeld wie in den Schwangerschaften zuvor. Habe ich denn Anspruch auf Geld von der KK? Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall?
Hallo, die Krankenkasse verkennt, dass sie Arbeitsvertrag hier nicht beendet ist, sondern sie nur während der Elternzeit ein Teilzeitjob gesucht hatten. Mit Beendigung der ersten Elternzeit endet dieser Teilzeitwunsch und damit das Arbeitslosengeld eins für diese Teilzeittätigkeit. Also steht Ihnen wieder der volle Zuschuss von Arbeitgeber und Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld zu. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Deine KK irrt. Ich kann mir kaum vorstellen das die das nicht auch wissen. ich vermute eher mal, das die irgendeine Meldung falsch gelaufen ist. Da würde ich mich eine Stellung höher wenden. Und zwar persönlich vorstellend. Mit entsprechenden Paragraphen.
mellomania
ich blick grad eins nicht. du hast doch nach einem jahr gekündigt. also hast du doch ohne arbeitgeber gar keine eltenrzeit. du wurdest in de arbeitslosigkeit schwanger, nicht in der elternzeit. daher konntest du diese nicht vorhanden elternzeit, da kein arbeitgeber, auch gar nicht für den neuen mutterschutz kündigen. ??
Mitglied inaktiv
Wie kommst Du auf Kündigung? Die Te hat einen Job, befindet sich in diesem in EZ. Nun will sie nach dem EG in TZ innerhalb der EZ arbeiten, der Ag hat aber keinen TZ-Job. Also geht sie zum Arbeitsamt, meldet sich dort arbeitslos und -suchend für eine TZ-Beschäftigung für die Zeit der EZ. Und bis sie eine geeignete Stelle findet, bekommt sie entsprechend anteilig ALG1. das geht und ist völlig rechtens, da der VZ-Vertrag beim eigentlichen Ag ja innerhalb der EZ ruht. Mit Beendigung der EZ lebt der VZ-Job wieder auf, damit ist sie dann auch nicht mehr arbeitslos und -suchend. Also keinen Anspruch auf ALG1, dafür aber eben Mutterschaftsgeld in voller Höhe, heißt sowohl von der KK wie auch vom AG. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen würde, hätte der A wohl kaum seinen Anteil an Mutterschutzgeld bezahlt.
Mitglied inaktiv
Schau auch mal hier: die KK müsste sogar in dem falle das Du keinen Ag mehr hättest zahlen. da du ja Anspruch auf ALG1 hattest. https://www.bmfsfj.de/blob/94398/64e51451218cf392d0731b55914b4980/mutterschutzgesetz-data.pdf
Elfche
Hallo mellomania, ich habe nur die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber vorzeitig zum Beginn des Mutterschutz gekündigt, damit ich wieder Mutterschaftsgeld beziehen kann (auch damalige Empfehlung von Frau Bader), was soweit auch bei meinem Arbeitgeber funktioniert hat. Die Arbeitslosigkeit resultiert nur daraus dass mein Chef mich in der Elternzeit nicht beschäftigen wollte (muss er auch leider nicht), mir aber eine Erlaubnis gab in der Elternzeit im Rahmen der 30 Std/Woche woanders zu arbeiten. Mit dieser Erlaubnis durfte ich Arbeitslosengeld beantragen, da ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellte.
Elfche
Hui, da war Danyshope schneller wie ich :-) und super erklärt, genau das ist mein derzeitiger Sachverhalt. Meine KK ist ja noch am prüfen (Mutterschutz hat ja erst am am 25.01. begonnen :-\) aber der Sachbearbeiter letztens meinte, es gäbe nichts, weil ich drei Monate vor Mutterschutz kein Gehalt erhalten habe, der Arbeitgeber als Einkommen "null" gemeldet hat und ja Mein Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber höher ist als das Arbeitslosengeld. Deswegen hoffe ich, dass es so ist, wie du schreibst Danyshope
mellomania
sorry, jetzt hab ichs geblickt..
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit