Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erhält man Mutterschaftslohn nach Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erhält man Mutterschaftslohn nach Elternzeit?

JacquelineH.84

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Hallo, Ich befinde mich derzeit in dem 15 Monat meiner Elternzeit und bin nun ungeplant schwanger geworden. Ich befinde mich in einem unbefristeten Vertrag. Da ich eine 40 Stunden Woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe, würde mich meine Ärztin mir ein Teilbeschäftigungsverbot ausstellen(habe noch zwei Kinder). Nun zu meiner Frage, bekomme ich den Mutterschaftslohn dann so dass ich mein volles Gehalt erhalte trotz Beschäftigungsverbot oder muss ich erst 3 Monate voll arbeiten gehen um den Anspruch darauf zu haben? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab wann wollen Sie wiviel arbeiten? Frage mit den Zusatzinfos bitte nochmal stellen Liebe Grüße NB


chrissicat

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Könntest du denn in Vollzeit arbeiten, wenn du nicht schwanger wärst? Sind deine Kinder entsprechend betreut? Ein (Teil-)Beschäftigungsverbot aufgrund der Kinder ist nicht möglich, da müssen schon andere Gründe vorliegen. Wann endet denn deine jetzige Elternzeit?


Mitglied inaktiv

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Im Prinzip hast du Anspruch auf das volle Gehalt, jedoch nur dann wenn du nachweisen kannst, dass du grundsätzlich die vollen 40 Std arbeiten könntest, weil die Kinder betreut sind.


Mitglied inaktiv

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Wie lange bist du noch in Elternzeit? Wie wolltest du danach arbeiten? Ein mögliches BV spielt in reiner Elternzeit keine Rolle! Du kannst auch kein Vollzeit BV in Anspruch nehmen wenn du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst.


JacquelineH.84

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Hallo. Mir geht es nicht um das BV. Die Kinder wären auch bei 40 h betreut. Es liegen aber auch gesundheitliche Probleme vor, so dass es zum BV kommen könnte nach der Elternzeit 14.11. Ich möchte einfach wissen ob ich dann trotzdem mein volles Gehalt bekomme oder ob ich erst 3 Monate arbeiten gehen muss um den Anspruch zu bekommen. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Du bekommst ab Tag 1 nach Elternzeit, dein Gehalt wie vereinbart. Dazu brauchst du theoretisch nicht eine Stunde arbeiten.


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