Mitglied inaktiv
Guten morgen Frau Bader! Besteht die möglichkeit sich seinen so genannten Pflichtteil schon vor dem Ableben der Eltern auszahlen zu lassen? Angenommen im besitz der Eltern befinden sich ein Haus (unverschuldet) und auch noch Land, die Geschwister haben alle "Schenkungen" bekommen, die aber bereits verjährt sind (10 Jahre gilt diese Frist doch, oder?) eines der 3 GEschwister hat aber noch nichts bekommen. Dieses der 3 GEschwister bewohnt den obersten Stock des Elternhauses und hat auch über 100 000 DM in das Haus investiert (für renovierung, heizung, neues Bad der Eltern usw), nun bricht Streit über das Testament, dem Erbe, zwischen den GEschwistern aus, da er trotz Schenkung noch einen Teil des Hauses haben will, nach dem Ableben. Wie ist das geregelt? Die Schenkung wird ja nicht mehr mit angerechnet denn das ist ja schon über 10 Jahre her. Desweiteren, möchte der eine das seine Kinder im Todesfall als Begünstigte eingesetzt werden, falls dem alleinigen Hauserben (wenn es denn soweit überhaupt kommt), der auch seine eigene Familie mit Kindern hat, etwas zustößt. Ist dies denn rechtlich, könnte er darauf bestehen, obwohl er selbst seinen Kindern ein Haus vererben kann? Gibt es die Möglichkeit, dass man sich schon vor dem Ableben auszahlen lassen kann? Wie ist das im allgemeinen geregelt? Wie wird das mit den Kosten für Notar und Überschreibungskosten gehandhabt? Muss die der "Vererber" zahlen oder machen das die Erben? Wie wäre denn die Rechtslage, wenn man das Haus auf eines der Urenkel(das noch nicht Volljährig ist) überschreibt, können da die Eltern dann ohne Probleme Kredite auf das Haus aufnehmen um renovierungen am Haus durchführen zu lassen oder gar um ein neues eigenes Haus zu bauen? Fragen über Fragen, ich weiss, aber das mit dem lieben Erben ist immer so ne Sache und bedeutet leider oft Streit bei dem man nur zu gut aufgeklärt sein sollte! Liebe Grüße Steffi
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, hier geht es nur um Fragen r-u-b. Sie können nur auf meiner E-Mail eine entgeltliche ANtwort erhalten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich habe noch eine Frage zum Erbrecht Wie ist das, wenn mein Mann jetzt das sein Elternhaus ganz überschrieben bekommt (wir sind seit 3 Jahren zusammen, seit 1,5 Jahren verheiratet und haben keinen Ehevertrag), ich aber nicht mit unterschreiben darf/will! Würde mir im Falle einer Trennung trotzdem etwas von diesem Haus zustehen, oder ist es so, dass es mein Mann geerbt hat, es also nur ihm gehört und mich quasi nix angeht? Dann noch was, es besteht zwischen den Eltern, meinem Mann und mir kein Mietvertrag, müsste ich mit unserem gemeinsamen Kind dennoch im Falle einer Trennung sofort hier ausziehen oder müssten sie mich erst einmal gewähren lassen? Liebe Grüße Steffi
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mein vater hinterläßt kein testament hat aber aus erster ehe 2 leibliche kinder . haben diese anspruch auf ein erbteil ? sie hatten jeglichen kontakt zu meinem vater abgebrochen .
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Meine Oma ist im Juli verstorben. Sie hatte eine Tochter ( meine Mutter) die vor 13 Jahren schon verstorben ist. Als einzige Nachkommen gibt es nun nur noch mich und meine Schwester. Heute waren wir bei der Bank um das Konto aufzulösen. Dort stand auf einmal die Frage im Raum, ob mein Vater ( Witwer meiner verstorbenen Mutter, inzwischen wieder ver ...
Guten tag, ich habe mal eine frage zum thema erbrecht...kurz zur information... meine eltern haben sich vor jahren ein haus gebaut...vor ca drei jahren haben sie ein testament aufsetzen kassen wo drin steht das wenn einem von beiden was passiert ich einen teil erbe vom haus und wenn beiden was passieren sollte ich das haus überschrieben bekomme.. ...
Hallo Fr. Bader, ich habe ein Kind (5) aus einer unehelichen Beziehung, es trägt den Nachnamen des Vaters, ich möchte gerne nächstes Jahr heiraten und meine Tochter hat den Wunsch meinen Mädchennamen anzunehmen, ich werde dann einen Doppelnamen tragen, es sei denn es wäre möglich das auch sie den neuen Namen von meinem zukünftigen Mann annehmen kö ...
Wenn A mit B verheiratet ist und als Alleinerbe vom einem Verwandten eine gewisse Summe erbt und dieses Geld nun auf dem gemeinsamen Konto ist - gehört das Geld dann auch B?
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