Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

entziehung des sorgerechts

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: entziehung des sorgerechts

Mitglied inaktiv

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liebe frau bader, kann ich dem kindesvater das sorgerecht für unser gemeinsames 4 jähriges kind entziehen? wir sind nachdem die sorgerechts und vaterschaftsanerkennung unterschrieben sind auseinander gegangen. dann hat er sich nochmal 3 monate vor dem 1. geburstag blicken lassen und das war es. er zahlt auch keinen unterhalt,bzw hat er es nie getan. bekomme uvg. nur ich habe angst dass er irgendwann seine tochter mal abholen möchte.sie ist doch erst 4 jahre alt.sie kennt ihn garnicht, was ist wenn er sie mitnehmen möchte?ich habe einen neuen freund der sie als tochter ansieht und meine tochter ihn als vater. damals sagte er mir einmal wenn ich ihm seine tochter verweigern würde,stände er mit der polizei vor der tür. was soll ich nur machen? es war damals sehr dumm von mir! gruß lotte


Mitglied inaktiv

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Du kannst beim Familiengericht auf Abänderung der elterlichen Sorge klagen bzw. auf Entzug derr elterlichen Sorge beim vater. Begründen mußt Du dan spätestens vor Gericht, warum es für das Kindeswohl besser ist, wenn der vater nicht mehr die elterliche Sorge für sein Kind ausüben soll. Erkundige Dich, ob Dir PKH dafür zusteht! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, also das Sorgerecht wirst du ihm nicht so einfach nehmen können, da müssen schon kravierende Gründe vorliegen (Drogenkonsum, Misshandlung ect.) Er kann aber nicht nach drei Jahren daherkommen und das Kind mirnehmen wollen, dagegen kannst du dann ganz sicher was machen weil das nicht dem Wohle des Kindes dient.


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