Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wo beginnt eine "Kindes Entziehung"?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ab wo beginnt eine "Kindes Entziehung"?

Jenny8219

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Bin alleinerziehende Mutter 2 Kinder beide habe ich alleiniges Sorgerecht etc. Möchte gerne in Deutschland umziehen! Hier meine Frage "entziehe" ich dem Vater die Kinder wie er es behauptet? Denn er hat zwar Besuchsrecht nimmt es aber nicht war! Ich soll ihm die Kinder hinterher "tragen" das er sie sehen kann! Die Kinder hatten leider noch nie Kontakt zu ihm weil er sich weigert zu kommen! Wenn ja ab wo beginnt die sogenannte " Kindes Entziehung"


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Da Sie das alleinige Sorgerecht haben, können Sie umziehen wie Sie wollen. Liebe Grüße NB


Pamo

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Wenn du das ASR und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann kann von Kindesentzug keine Rede sein.


Surematu

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Wie meine Vorrednerin schon schreibt,wenn du das alleinige Sorgerecht hast und das Aufenthaltsbestimmungsrecht,dann kannst du umziehen. Was mir aber säuerlich aufstößt ist,dass er keinen Kontakt pflegt dir aber Kindesentzug vorwirft. Prinzipiell würde ich allerdings aufpassen,dass er sich dann zwecks Umgang nicht ans Jugendamt wendet,denn du bist ja verpflichtet ihm Umgang zu gewähren. Es kommt immer auf die Berater des Jugendamtes an,aber ich drück dir die Daumen,dass alles klappt.


Jenny8219

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Vielen dank


mf4

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Wie bereits geschrieben... mit ASR kann das Kind ohne seine Zustimmung umziehen. Bestünde regelmäßiger Umgang, welcher durch Wegzug erschwert würde dann hätte er ein Recht ein Fass aufzumachen. Wie soll man etwas entziehen, was der andere nie hatte... der Typ hat nen Vogel.


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