Mitglied inaktiv
Hallo Frau Dr. Bader, haben denn Scheidungskinder/Kinder von AE das Recht und vor allem die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie an den Wochenenden (bzw. alle 2 Wochen, etc.) zum Papa gehen möchten oder nicht? Falls ja, ab wieviel Jahren haben sie diese Entscheidungsmöglichkeit? Oder müssen (Vorschriften von irgendwelchen Ämtern) Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr (Erwachsenenalter) zum Papa, ob sie möchten oder nicht? LG Gaby
Hallo, bis zum 18. Geb. haben sie keine Entscheidungsfreiheit, wenn gerichtl. festgelegt. Ich hatte gerade vor Gericht so einen Fall mit einem 15-jährigen. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Dr. Bader, noch eine Frage zum meinem vorherigen Beitrag hätte ich: Wie geht man als Mutter mit solch einer Situation um? Was kann Frau da machen? Angenommen den Fall, dass der Papa kaum oder nur geringen Kontakt zum Kind hat und er doch irgendwann mal wieder kommt und möchte, dass das Kind ihn alle 14-Tage (wie auch immer) besuch ...
Hallo Frau Bader, laut Arbeitsvertrag habe ich eine 6 Monatige Kündigungsfrist. Ich bin bis 01.03.2024 in Elternzeit. Wenn ich zum Beispiel zum 31.01.2024 kündigen möchte gilt dann die 6 Monate kündigsfrist? Gilt die 3 Monate Kündigungsfrist nur wenn ich zum 01.03.2024 kündige?
Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Jungs im Alter von 7 und 9 Jahren. Die beiden spielen Fußball und haben fast jedes Wochenende Turniere. Der Vater geht an den Vaterwochenenden nicht mit den Kindern zum Turnier. Der Große fragt jetzt schon immer, ob er anstatt Freitag bis Dienstag nur noch Samstag nach dem Turnier bis Dienstag zum Vater ka ...
Meine Tochter hat sich gewünscht zu ihrem Papa zu ziehen. Ich habe dem vor ein paar Monaten zugestimmt. Sie wurde in der Schule gemobbt und dachte es wäre vielleicht eine gute Möglichkeit für sie. Ich habe die Beziehung zu beiden immer gefördert. Zuvor hatten wir das Wechselmodell. Der Vater hat leider Narzisstische Züge, aber seit dem Um ...
Wir hatten uns schon während der Schwangerschaft getrennt und er wollte es am Anfang auch nicht. Als sie auf der Welt war, war ich damit einverstanden dass er sie sehen kann. Er kann sie grundsätzlich jederzeit sehen, aber da ich Stille und sie unregelmäßig trinkt (immer dann wenn sie möchte) kann/möchte ich ihm die kleine nicht alleine geben. Sie ...
Hallo, ab 25.1. gehe ich in Teilzeit Elternzeit wieder arbeiten (28h/Woche bis 05/2024). Ich habe allerdings bereits bis 01/2025 schon eine Brücken Teilzeit (32/hWoche). Nun ist es so, das wir im Sommer in eine andere Stadt ziehen. Nun meine Frage: Könnte ich die bestehende Teilzeit vor 01/2025 weiter reduzieren? Welche Fristen gel ...
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn, 25 Monate, wird seit Oktober in der Krippe eingewöhnt. Er tat sich anfangs schwer, hinzu kamen natürlich die einen und anderen Fehltage wegen Krankheit. Nun wurde mir vom den Erziehern mitgeteilt, dass sie abwägen uns zum Ende Januar zu kündigen, wenn es nicht schnell besser wird. Ich würde nie mein Kind ...
Hallo Frau Bader, Bei unserem Sohn, 25 Monate, wird von der Einrichtung abgewogen den Krippenplatz zu kündigen. Als Grund wurde uns genannt, dass die Eingewöhnung seit 3 Monaten nicht klappt, es anstrengend mit ihm ist und sie nicht sicher sind, ob sein Kindswohl sichergestellt werden kann, so wie es läuft. Und es gäbe ja viele Kinder auf der Wa ...
ab dem Tag der Geburt? ab Entlassung aus dem Krankenhaus? ... oder noch etwas anderes? (Es geht um Betriebskosten, die auf die Personenzahl umgelegt werden.) Und gibt es dafür eine "leicht zitierbare" Rechtsgrundlage? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Bader, da ich in meiner EZ erneut schwanger geworden bin, habe ich die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes mit dem Datum von 6 Wochen vor erreichnetem Geburtstermin beendet, um die Leistungen während des Mutterschuutzes zu beziehen, d.h. ein Gehalt. Ich habe es einmal an meinen Arbeitgeber laut Vertrag bereits vor Monat ...
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