Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich bin im Moment etwas unschlüssig über die rechtliche Lage. Und zwar endet mein Erziehungsurlaub im April 05 nach 3 Jahren. Ich arbeite auf 400 Euro Basis allerdings bei meinem alten Arbeitgeber. Nun ist ab April keine Kapazität für eine Halbtagsstelle frei ( war vorher Vollzeit-Kleinbetrieb(Arztpraxis),mir steht wohl keine Halbtagsstelle zu. Im September kommt unser 2. Kind. Habe ich nun gar keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld oder sonstiges? Kann ich Arbeitslosengeld beantragen für die Zeit von April bis August(da beginnt der Mutterschutz) ? Vielen Dank im Voraus Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entweder Sie arbeiten voll oder kündigen. Dann bekommen Sie ArbGeld für die halbe Stelle bis zum Ende der Schutzfrist ( zum Teil von der KK). Nach der Geburt werden Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und bekommen nichts (Problem KK) Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Den 400 Euro Job könnte ich beibehalten, aber da geht natürlich nichts in die Rentenkasse etc.. Wäre für die paar Monate sicher auch nicht so schlimm, aber ich hätte ja dann überhaupt kein Einkommen während der Mutterschutzfristen, nicht mal Mutterschaftsgeld, oder?


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