Mitglied inaktiv
Nächstes Jahr im Mai wird mein Sohn 3 und damit endet auch mein Erziehungsurlaub. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes eine 120 Stunden Stelle als Krankenschwester in einem Krankenhaus gehabt. Nun zu meinen Fragen, ist es rechtlich möglich,dass ich die Stundenzahl auf eigenen Wunsch reduzieren kann und da die Kindergärten bei uns um 7:30 Uhr öffnen und mein Dienst als Krankenschwester eigentlich ja schon um 6 Uhr beginnt, habe ich als Mutter da eine rechtliche Chance die Arbeitszeit auf z.B. 8 Uhr zu legen.
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
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