Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

jt1234

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Hallo Frau Bader, kürzlich habe ich erstes Kind geboren und plane mindestens 3 Jahre intensiv für ihn da zu sein, sodass ich für diese Zeit meine Elternzeit in Anspruch nehmen würde. Kann man auf von Vornerein Elternzeit für drei Jahre beantragen? Wenn ja, wäre das selten? Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist möglich. Sie bleiben aber flexibel und verlieren nichts, wenn Sie zunächst nur 24 Monate beantragen und dann eben fristgerecht verlängern. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, wenn ihr euch das leisten könnt, dann kannst du das so machen.  Was heißt denn kürzlich und wann war errechneter Termin?


jt1234

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er kam 5 wochen früher, ET ist 26.01.24


Himbeere2008

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Elternzeit muss 7 Wochen vor der Inanspruchnahme beim Arbeitgeber gemeldet werden, d.h. 1 Woche nach der Geburt. Ob du 3 Jahre von Anfang an meldest, ist deine persönliche Entscheidung.


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