Laureena
Hallo Frau Bader, ich arbeite in einen Betrieb mit (in Deutschland) c.a 1500 Mitarbeitern. Problem 1: Ich erwarte dass es zu einer Firmenübernahme während meiner Elternzeit kommt, dh, mein Unternehmen wird von einem anderen Unternehmen übernommen. Stimmt es dass dies rechtlich keine Auswirkungen auf mein Anrecht nach der EZ zurück zu kehren hat? Stimmt es dass mir dann nicht betriebsbedingt gekündigt werden dürfte nach der EZ aufgrund der Übernahme ( ich meine es gibt eine Art Sperrfrist von einem Jahr wegen Betriebsübergang?) Problem 2 Teilzeit. Kann mir mein AG bei der Betriebsgröße Teilzeit einfach verweigern? Ich habe letztes Jahr 30 Prozent Kurzarbeit gehabt, gilt dies als Beweis, dass die Stelle in TZ zu handeln ist? Wie lange vorher muss mein AG meinen Antrag auf TZ nach Elternzeit genehmigen? (TZ in Elternzeit kommt eher nicht Frage, habe mitbekommen, dass solche Anträge einfach abgelehnt wurden!) Problem 3 Kinderbetreung Es gibt bei mir nur eine Krippe deren Öffnungszeiten mit einer Vollzeitstelle kombinierbar wären. Habe ich Anrecht auf diese Kita, wenn TZ abgelehnt wird? Danke! LG
Hallo, 1. BEi geltendem TV dürfen geltenden Regelungen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Die Schutzfrist gilt jedoch nicht, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr (zwingend) gilt. 2. Nur, wenn er wichtige betriebliche Gründe nennen kann. 3. Sie haben Anspruch auf KiGa nach Bedarf, wenn es nur diese eine KiGa leisten kann (und keine TAgesmutter bei Kindern unter 3) ist das so Liebe Grüße NB
Felica
Nur so viel, wenn bei euch grundsätzlich TZ möglich ist, was sie rechtlich schon sein muss, dann kann TZ in EZ nicht einfach abgelehnt werden. Das muss der AG genau begründen und dürfte ziemlich sicher vor Gericht scheitern. Es mag einzelne Bereich sein wo TZ schwierig bis unmöglich ist, zB Führungskräfte oder Schichtsystem, aber dann ist TZ immer ein Problem. Nicht nur deshalb weil sie innerhalb der EZ läuft.
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