Mahale
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bitte Sie noch einmal um Ihre Hilfe. Unser Kind wird am 7.8.20 per Kaiserschnitt geboren. Der eigentliche Et wäre der 18.8.20. Wenn ich es recht verstanden habe werden die „ fehlenden“ Tage, hier 11 nach der Geburt zugerechnet. Jetzt komme ich aber immer Durcheinander. An welchem Datum endet der Mutterschutz? Die Elternzeit müsste ich dann am Tag nach dem Mutterschutzende beantragen? Vielen lieben Dank im Voraus Mahale
Hallo, 1. Die Tage, die das Kind zu früh geboren wurden, hängen Sie hinten dran 2. EZ müssen Sie 7 Wo vor Beginn beantragen Liebe Grüße NB
mela_mit_alex
9 Wochen + 4 Tage nach dem ET Die Elternzeit musst du 7 Wochen vor Ende deines Mutterschutz mitteilen, wenn du im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehst.
Felica
Es gibt von den KK mutterschutzrechber im Internet. Da kannst du den ET eingeben und dann wann das Kind tatsächlich geboren wurde. Dann rechnet der es aus. Oder du rechnest die EZ stur ab Geburt. Den der Tag vor dem 3ten Geburtstag ist spätestens der letzte Tag der EZ. Daran ändert sich die Verschiebung des mutterschutzes nichts.
mellomania
Bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin am Dienstag, 18. August 2020 und einem tatsächlichem Geburtstermin am Freitag, 7. August 2020 bestehen folgende Mutterschutzfristen: Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Dienstag, 7. Juli 2020 Ende der Schutzfrist nach der Geburt: Dienstag, 13. Oktober 2020 Der abweichende tatsächliche Entbindungstermin am Freitag, 7. August 2020 führt zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt (berechnet ab dem tatsächlichen Entbindungstermin), die berücksichtigt wurde.
luvi
Hallo, Ich würde bei der Mitteilung des Mutterschutzes schreiben, dass du EZ gleich im Anschluß an die Mutterschutz Zeit nimmst, ET voraussichtlich... Das Ende der Elternzeit würde ich mit Datum angeben. EZ mit genauen Datumsangaben würde ich aber sowieso erst nach der Geburt machen. Dein Kind könnte ja auch noch früher kommen, und dann passt das alles wieder nicht mehr. LG luvi
luvi
Wenn das Kind nur 11 Tage früher kommt, müsste das Ende der Mutterschutzfrist die gleiche sein, wie beim errechneten Termin. Anders ist es, wenn das Kind noch vor Beginn der Mutterschutzfrist geboren ist, es eine Frühgeburtsbescheinigung bekommt, oder nach dem errechneten Termin geboren wird. LG luvi
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot