Mahale
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bitte Sie noch einmal um Ihre Hilfe. Unser Kind wird am 7.8.20 per Kaiserschnitt geboren. Der eigentliche Et wäre der 18.8.20. Wenn ich es recht verstanden habe werden die „ fehlenden“ Tage, hier 11 nach der Geburt zugerechnet. Jetzt komme ich aber immer Durcheinander. An welchem Datum endet der Mutterschutz? Die Elternzeit müsste ich dann am Tag nach dem Mutterschutzende beantragen? Vielen lieben Dank im Voraus Mahale
Hallo, 1. Die Tage, die das Kind zu früh geboren wurden, hängen Sie hinten dran 2. EZ müssen Sie 7 Wo vor Beginn beantragen Liebe Grüße NB
mela_mit_alex
9 Wochen + 4 Tage nach dem ET Die Elternzeit musst du 7 Wochen vor Ende deines Mutterschutz mitteilen, wenn du im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehst.
Felica
Es gibt von den KK mutterschutzrechber im Internet. Da kannst du den ET eingeben und dann wann das Kind tatsächlich geboren wurde. Dann rechnet der es aus. Oder du rechnest die EZ stur ab Geburt. Den der Tag vor dem 3ten Geburtstag ist spätestens der letzte Tag der EZ. Daran ändert sich die Verschiebung des mutterschutzes nichts.
mellomania
Bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin am Dienstag, 18. August 2020 und einem tatsächlichem Geburtstermin am Freitag, 7. August 2020 bestehen folgende Mutterschutzfristen: Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Dienstag, 7. Juli 2020 Ende der Schutzfrist nach der Geburt: Dienstag, 13. Oktober 2020 Der abweichende tatsächliche Entbindungstermin am Freitag, 7. August 2020 führt zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt (berechnet ab dem tatsächlichen Entbindungstermin), die berücksichtigt wurde.
luvi
Hallo, Ich würde bei der Mitteilung des Mutterschutzes schreiben, dass du EZ gleich im Anschluß an die Mutterschutz Zeit nimmst, ET voraussichtlich... Das Ende der Elternzeit würde ich mit Datum angeben. EZ mit genauen Datumsangaben würde ich aber sowieso erst nach der Geburt machen. Dein Kind könnte ja auch noch früher kommen, und dann passt das alles wieder nicht mehr. LG luvi
luvi
Wenn das Kind nur 11 Tage früher kommt, müsste das Ende der Mutterschutzfrist die gleiche sein, wie beim errechneten Termin. Anders ist es, wenn das Kind noch vor Beginn der Mutterschutzfrist geboren ist, es eine Frühgeburtsbescheinigung bekommt, oder nach dem errechneten Termin geboren wird. LG luvi
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