Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Jlore

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe während der Elternzeit meiner ersten Tochter, die Elternzeit vorzeitig beendet um wieder in Mutterschutz zu gehen für meine zweite Tochter. Nach nun zwei Jahren Elternzeit von Tochter zwei, möchte ich die vorzeitig beendete Elternzeit von Tochter eins, nachholen. Bedauerlicher Weise kann mir niemand sagen wie genau sich die neue Elternzeit berechnet. Die Elterngeldstelle sagt, dass sie nur für Elterngeld und nicht für Elternzeit zuständig sind. Hier sind meine Daten, in der Hoffnung dass Sie mir helfen können. Elternzeit für Tochter 1 eingereicht und vom AG bewilligt: Vom 23.12.16- 27.10.18 Diese wurde durch Mutterschutz von Tochter 2 zum 03.04.18 vorzeitig beendet. Daher bliebe ja theoretisch noch Elternzeit übrig für die Zeit vom 03.04.-27.10.18. Wie berechne ich diese Tage? Was schreibe ich meinem Arbeitgeber? Außerdem möchte ich noch das dritte Jahr von Tochter 1 anschließend nehmen, welches ich bisher nicht eingereicht und genommen habe. Die Elternzeit meiner 2 Tochter endet am 17.05.2020. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben 3 Jahre. Genommen haben Sie bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Den Rest können Sie, auch ohne Zustimmung vom AG, bis zum 8. Geb. von Kind 1 nehmen. Taggenau. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Tag vor dem 3ten Geburtstag Minus der Tage welche du EZ für Kind 1 hattest, also bis Mutterschutz Kind 2. Die Differenz davon ist die restliche EZ von kind 1


mellomania

Beitrag melden

https://www.topster.de/kalender/tagerechner.php?styp=datum&stag=3&smonat=4&sjahr=2018&typ=datum&etag=27&emonat=10&ejahr=2018&subDazu=%2B&dazu=0 rest elternzeit kind 1 : 207 Tage die hänge ich ab dem 18.5.20 dran = Ende EZ 11.12.2020 dann möchtest du noch ein jahr von kind1 dazu: 12.12.20 bis 11.12.21. dahe wäre das komplette ende EZ kind 1 der 11.12.2021


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...