Jlore
Hallo Frau Bader, Ich habe während der Elternzeit meiner ersten Tochter, die Elternzeit vorzeitig beendet um wieder in Mutterschutz zu gehen für meine zweite Tochter. Nach nun zwei Jahren Elternzeit von Tochter zwei, möchte ich die vorzeitig beendete Elternzeit von Tochter eins, nachholen. Bedauerlicher Weise kann mir niemand sagen wie genau sich die neue Elternzeit berechnet. Die Elterngeldstelle sagt, dass sie nur für Elterngeld und nicht für Elternzeit zuständig sind. Hier sind meine Daten, in der Hoffnung dass Sie mir helfen können. Elternzeit für Tochter 1 eingereicht und vom AG bewilligt: Vom 23.12.16- 27.10.18 Diese wurde durch Mutterschutz von Tochter 2 zum 03.04.18 vorzeitig beendet. Daher bliebe ja theoretisch noch Elternzeit übrig für die Zeit vom 03.04.-27.10.18. Wie berechne ich diese Tage? Was schreibe ich meinem Arbeitgeber? Außerdem möchte ich noch das dritte Jahr von Tochter 1 anschließend nehmen, welches ich bisher nicht eingereicht und genommen habe. Die Elternzeit meiner 2 Tochter endet am 17.05.2020. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank
Hallo, Sie haben 3 Jahre. Genommen haben Sie bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Den Rest können Sie, auch ohne Zustimmung vom AG, bis zum 8. Geb. von Kind 1 nehmen. Taggenau. Liebe Grüße NB
Felica
Tag vor dem 3ten Geburtstag Minus der Tage welche du EZ für Kind 1 hattest, also bis Mutterschutz Kind 2. Die Differenz davon ist die restliche EZ von kind 1
mellomania
https://www.topster.de/kalender/tagerechner.php?styp=datum&stag=3&smonat=4&sjahr=2018&typ=datum&etag=27&emonat=10&ejahr=2018&subDazu=%2B&dazu=0 rest elternzeit kind 1 : 207 Tage die hänge ich ab dem 18.5.20 dran = Ende EZ 11.12.2020 dann möchtest du noch ein jahr von kind1 dazu: 12.12.20 bis 11.12.21. dahe wäre das komplette ende EZ kind 1 der 11.12.2021
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