Summy67
Guten Abend Frau Bader, Ich hatte vor meiner Entbindung einen befristeten Vertrag, den sie mir nicht verlängert haben. Ich blieb also ca. 15 Monate zu Hause. Jetzt habe ich aber bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag auf Teilzeit ab dem 01.02. 2020 bekommen. Mit einer sechs monatigen Probezeit. Jetzt haben wir aber gemerkt, dass das mit meiner Tochter doch nicht so funktioniert wie gedacht. Ich möchte jetzt wieder Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis zu ihrem 3. Lebensjahr beantragen. Steht mir das zu auch wenn ich in der Probezeit bin? , und wie sieht es mit der Kündigung aus? Können die mich kündigen?? Wie soll ich am besten vorgehen? Mfg
Hallo, mit Frist von 7 Wo. ist das möglich Liebe Grüße NB
cube
Ja, du kannst auch in der Probezeit Elternzeit nehmen. Hattest du denn überhaupt schon mal EZ oder ist dein vertrag noch während der Schwangerschaft oder MuSchu ausgelaufen? Und meinst du nicht, das du damit einen etwas schwierigen Weg bereitest? Dein alter AG gibt dir einen unbefristeten Vertrag und wenige Wochen nach Beginn gehst du nochmal in EZ - ich als AG würde mich veräppelt fühlen.
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